• 17.09.2012, 10:30:37
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  • OTS0078 OTW0078

Die AFLG (Antifluglärmgemeinschaft) und andere Bürgerinitiativen berufen gegen die Bewilligung der 3. Piste in Schwechat

Wien (OTS) - Gegen den Bewilligungsbescheid für die 3. Piste am
Flughafen ergaben sich zahlreiche rechtliche und sachliche
Berufungsgründe an den Umweltsenat. Das Land NÖ ist sowohl
Mitantragssteller und Miteigentümer(Aktionär) des Flughafens als auch
entscheidende Behörde. Mit dem positiven Bescheid erteilte sie sich
sozusagen selbst die Genehmigung. Daher ist sie nach der Meinung von
den Berufungswerbern befangen. Unter den weiteren Berufungsgründen
waren auch die von der Behörde geduldeten Unvollständigkeiten in den
Angaben über die tatsächlichen Umweltbelastungen, die fehlende
Darstellung von Prognoseunsicherheiten, fehlender Schutz vor
unzumutbarer Belästigung durch Fluglärm, sowie die grobe
Unterschätzung der Gefahr für die Bevölkerung, durch den zusätzlichen
Lärm und Feinstaub krank zu werden. Ganz schlimm steht es um den
Klimaschutz. Die am Flughafen getankte Kerosinmenge würde durch die
3. Piste stark steigen. Als Ausgleichsmaßnahme für das produzierte
CO2 müsste der Flughafen z.B. einige Kraftwerke vom Typ Freudenau
bauen. Es steht zu bezweifeln, dass er das kann. Es ist aber auch
nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit dafür in Form von
Strafzahlungen oder Zukauf von Zertifikaten aufkommen soll.

Die 3. Piste ist nicht nötig, ihre Wirtschaftlichkeit ist zu
bezweifeln: Sie soll hauptsächlich den Umsteigepassagieren dienen.
Umsteiger bringen für die Umgebung kaum wirtschaftlichen Nutzen, sie
wollen nichts besichtigen und nichts kaufen, nur möglichst schnell in
das Anschlussflugzeug gelangen. Durch erhöhten Fluglärm und
zusätzliche Luftschadstoffe in einem vorbelasteten Gebiet hat die
Bevölkerung den Nachteil.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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