- 15.09.2012, 08:00:33
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"profil": Zwei Angeklagte im Fall Mensdorff
Prozessbeginn Mitte Dezember
Utl.: Prozessbeginn Mitte Dezember=
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, muss sich in der Causa Mensdorff
neben dem österreichischen Rüstungslobbyisten Alfons
Mensdorff-Pouilly ein weiterer Angeklagter vor Gericht verantworten.
Es handelt sich um den 61-jährigen Kurt D.
Der Strafantrag wirft den beiden unter anderem Geldwäsche vor. Sie
sollen mehrere Millionen Euro, die ursprünglich vom britischen
Rüstungskonzern BAE Systems stammten, an unbekannte Empfänger
verteilt haben. Mensdorff beteuert, das Geld sei für Investments im
Auftrag eines angeheirateten Verwandten bestimmt gewesen. Für beide
Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
D. war im Jahr 1999 von Mensdorff - den er noch aus Schulzeiten
kennt - bei BAE Systems eingeführt und dabei als "Bankier"
vorgestellt worden. Er fungierte unter anderem als Eigentümer von
Brodmann Business SA, einer Briefkastenfirma auf den British Virgin
Islands, auf der BAE-Gelder landeten. 90 Prozent von Brodmann soll D.
als Treuhänder für Mensdorff gehalten haben.
"Der Graf wollte, dass es so aussieht, als hätte Brodmann nichts
mit ihm zu tun, vermutlich um sich vom Geldfluss zu distanzieren",
heißt es in Ermittlungsunterlagen, die "profil" vorliegen. Die
Aufgabe von D. bestand auch darin, BAE-Gelder, die an
Mensdorff-Gesellschaften geflossen waren, in bar abzuheben. Alleine
zwischen 2000 und 2003 soll er 4,2 Millionen Dollar, 244.000 Pfund
und 245.000 Euro bekommen haben. Mindestens 1,588 Millionen Euro ließ
sich D. in unterschiedlichen Beträgen cash auszahlen.
Nach Informationen von "profil" ist der Beginn der
Hauptverhandlung im Fall Mensdorff Mitte Dezember angesetzt.
Wie "profil" unter Berufung auf Ermittlungsakten weiters
berichtet, wurde jene Firmenkonstruktion, über die BAE Systems Geld
an "Berater" wie Mensdorff zahlte, bewusst kompliziert aufgebaut, um
"sicherzustellen, dass keine Rückverfolgung möglich wäre, wenn ein
Berater in seinem eigenen Land untersucht wird" oder wenn "die Bank
des Beraters untersucht wird", beziehungsweise um "sicherzustellen,
dass die letztendliche Destination vom BAE-Ende nicht verfolgt werden
kann".
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