- 12.09.2012, 14:22:03
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Weg für Neuausrichtung der Salzburger Sportstättenförderung frei
Brenner: Modernstes und missbrauchsicherstes Fördersystem Österreichs / Einstimmiger Beschluss im Landessportrat
Utl.: Brenner: Modernstes und missbrauchsicherstes Fördersystem
Österreichs / Einstimmiger Beschluss im Landessportrat=
Salzburg (OTS) - Der Landessportrat beschloss, gestern, Dienstag,
11. September, nach fünfstündigen Beratungen einstimmig eine
umfassende Neuausrichtung der Sportstätten-Förderung. "99,9 Prozent
aller Vereine und Funktionäre arbeiten zu 100 Prozent seriös und mit
unglaublichem Einsatz. Sie sind die Stützen des Sports im Bundesland
Salzburg. Aber der Fall ASKÖ hat in den vergangenen Wochen deutlich
gemacht, dass es auch noch Schlupflöcher gibt. Deshalb liegt es vor
allem im Interesse der Vereine und ihrer vielen ehrenamtlichen
Mitarbeiter, solche Schlupflöcher zu schließen und Missbrauch zu
verhindern. Der gestrige Beschluss ist ein überzeugender Beleg dafür,
dass alle größtes Interesse an ordentlichen Rahmenbedingungen für den
Sport haben - und an ebenso sauberen und transparenten
Rahmenbedingungen für die Förderungen", sagte heute, Mittwoch, 12.
September, Sportreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David
Brenner.
Was gestern beschlossen wurde sei "das modernste und
missbrauchsicherste Fördersystem Österreichs". Das sei auch richtig
so. Denn immerhin würden alleine im Sportstätten-Bereich knapp eine
Million Euro pro Jahr vom Land Salzburg zur Verfügung gestellt. "Wir
haben deshalb in den vergangnen Wochen viel Zeit investiert und die
Sportstätten-Förderung in Salzburg gemeinsam mit dem
Sportstätten-Sachverständigen des Landes, den Mitarbeitern des
Landessportbüros und juristischen Beratern grundlegend überarbeitet.
In das neue Fördersystem sind selbstverständlich die Anregungen des
Rechnungshofes und des Kontrollamtes eingeflossen. Außerdem haben wir
die Förderkulissen aller Bundesländer verglichen und auch von dort
die besten Regelungen übernommen. Und wir haben
Best-Practice-Regelungen aus Deutschland in unser System eingebaut",
betonte Brenner.
Konkret bringen die neuen Richtlinien
- mehr Kontrolle - auch durch externe Prüfer,
- klare Unvereinbarkeits-Regeln
- und gleichzeitig eine Stärkung der Eigenverantwortung und des
Eigen-Engagements der Vereine und Verbände.
"Die beschlossenen Richtlinien werden das Fördersystem durch neue
Transparenz- und Kontrollinstrumente massiv gegen Missbrauch
abschotten", betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Brenner, "ohne
dabei das Kind mit dem Bade auszuschütten und sinnlose neue
Bürokratie aufzubauen. Denn meine Aufgabe als Sportreferent ist es
sicherzustellen, dass die Förderungen dort ankommen, wo sie
hingehören: bei den Vereinen und ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern,
die dafür sorgen, dass der Sport im Land Salzburg in dieser Form
funktioniert, und bei den förderwürdigen Projekten. Dafür haben wir
jetzt ein modernes und missbrauchsicheres System geschaffen, mit
scharfen Konsequenzen dort, wo mit Fördergeldern nicht ordentlich
umgegangen wird."
Die wichtigsten Punkte der Reform der Sportförderungsrichtlinien
- In den Gremien der Landessportorganisation (Landessportrat,
Präsidium, Sportstättenausschuss, etc) ist künftig bei persönlicher
Befangenheit eine Stimmenthaltung erforderlich. Wird über einen
eigenen Förder-Antrag abgestimmt, so haben der Antragsteller bzw. der
übergeordnete Dach- und Fachverband kein Stimmrecht.
- Alle Sport-Dachverbände und alle Sport-Fachverbände und
-Fachvertretungen haben jährlich eine Erklärung abzugeben, dass der
Jahresabschluss von den satzungsgemäßen Kontrollorganen des Verbandes
geprüft wurde.
- Sport-Dachverbände müssen sich zusätzlich verpflichten, anlässlich
der jeweiligen Haupt- oder Generalversammlung, somit alle vier Jahre,
eine Prüfung durch ein unabhängiges und in Österreich zugelassenes
Wirtschaftsprüfungsunternehmen über die abgelaufene Periode vornehmen
zu lassen.
- Sportstätten werden ab sofort ausschließlich innerhalb der
geographischen Grenzen des Bundeslandes Salzburgs gefördert. Bislang
wurde in den Richtlinien lediglich gefordert, dass sie von einem
Salzburger Sportverein oder Sportverband errichtet werden.
- Bei Sportstättenprojekten mit geschätzten Gesamtkosten von mehr als
500.000 Euro erfolgt neben der fundierten Vorprüfung durch den
Sportstätten-Sachverständigen künftig zusätzlich eine
hochbaufachliche Plausibilitätsprüfung der geschätzten Baukosten
durch Experten des Landes.
- Bei Sportstättenprojekten mit anerkannten Kosten von 100.000 Euro
oder mehr muss der Projektwerber verpflichtend eine gesonderte
Baubuchhaltung führen - also eine eigenständige Auf-stellung von
Ausgaben und Einnahmen auf einer gesonderten Kostenstelle.
- Bei Projekten mit anerkannten Kosten von 400.000 Euro oder mehr
wird die Fördersumme streng nach Baufortschritt in festgelegten Raten
ausbezahlt. 20 Prozent der Fördersumme werden zurückbehalten und erst
nach positiver Prüfung der Bau-Endabrechnung an den Förderwerber
ausbezahlt. Zusätzlich wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen.
- Bei Sportstättenprojekten mit anerkannten Kosten von 750.000 Euro
oder mehr ist vom Projektwerber verpflichtend eine fachmännische
örtliche Bauaufsicht einzurichten. Diese kann auch von einer
fachkundigen Gemeindestelle wahrgenommen werden (z.B. gemeindeeigene
Bauabteilung).
- Der Baubeginn hat spätestens zwölf Monate nach der schriftlichen
Förderzusage zu erfolgen. Der Förderwerber hat dem Landessportbüro
den Baubeginn schriftlich anzuzeigen. Findet der angezeigte Baubeginn
nicht innerhalb von zwölf Monaten statt, verfällt die Förderzusage.
- Das Sportstättenprojekt ist binnen drei Jahren ab Auszahlung der
ersten Förderungstranche abzuschließen. Ansonsten ist die Förderung
aliqout zu den bis dahin vorgenommenen, anerkannten Investitionen
zurückzuzahlen.
- Eigenleistungen werden in Hinkunft mit einem Stundensatz von 15,00
Euro pro Mann-Stunde (statt wie bisher 11,00 Euro) anerkannt.
Zusätzlich werden in Hinkunft auch Einsatzstunden einer Baumaschine
mit 15,00 Euro anerkannt. Diese Eigenleistungen sind lückenlos durch
ein Bautagebuch zu dokumentieren.
- Das Landessportbüro wird in Hinkunft endabgerechnete
Sportstättenprojekte umfassender kontrollieren. Dies betrifft
stichprobenweise sowohl kleine als auch große Sportstättenprojekte.
Ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen wird hinzugezogen, um
dieses Controlling an Ort und Stelle zu professionalisieren. Dafür
wird aus dem Sportstättenbudget ein eigener Budgetposten
zweckgewidmet.
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