- 12.09.2012, 10:06:11
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Kurzparkzonen: Jetzt Ausnahmebewilligung für Betriebe anfordern
Wien (OTS) - Mit 1. Oktober werden die Kurzparkzonen in Wien auf den
gesamten 15. sowie auf Teile des 12., 14., 16. und 17. Bezirkes
erweitert. Betriebe, die im Erweiterungsgebiet ansässig sind und die
auf die Verwendung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges angewiesen
sind, können eine Ausnahmebewilligung von der Parkzeitbeschränkung
(Parkkarte) erhalten. Die auf § 45 Abs. 2 StVO 1960 gestützten
Ausnahmebescheide für Betriebe werden von der Magistratsabteilung 65
ausgestellt.
Die Magistratsabteilung 65 hat aber das Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu
prüfen, das je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls einige
Zeit in Anspruch nehmen kann. Betriebe sollten daher dafür sorgen,
dass die erforderlichen Anträge so früh wie möglich gestellt werden.
Werden Anträge erst kurz vor Inkrafttreten der neuen Kurzparkzonen
gestellt, so kann eine rechtzeitige Ausstellung von
Ausnahmebewilligungen - insbesondere bei größeren Betrieben - nicht
mehr garantiert werden.
Anträge sind daher möglichst umgehend an folgende Adresse zu richten:
o Magistrat der Stadt Wien - MA 65 Rechtliche Verkehrsangelegenheiten Dezernat Parkraumbewirtschaftung 3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18) Fax: +43 1 79514-99-38378 E-Mail: post.prb@ma65.wien.gv.at
Informationen zur Antragstellung und zu den vorzulegenden Nachweisen
sowie Formulare zum Download finden Sie online unter
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/recht/parken/parkkarte.html.
Für eine allfällige Beratung im Vorfeld der Antragstellung steht auch
die Hotline +43 1 95559 oder die Wirtschaftskammer Wien unter der
Telefonnummer +43 1 514 50 1040 oder zur Verfügung.
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