• 11.09.2012, 14:03:46
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  • OTS0172 OTW0172

Meinl Bank: "Weiterer bewusster Rechtsstaatsbruch durch Staatsanwaltschaft Wien"

Wien (OTS) -

- Drei Jahre nach unrechtmäßiger U-Haft gegen Julius Meinl fanden 
   heute erstmals wieder Einvernahmen von Organen der Meinl Bank bei 
   Staatsanwaltschaft Wien statt
 - Bank Vorstand Weinzierl: "Nach knapp fünf Jahren ergebnisloser 
   Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft Wien setzt Behörde immer 
   mehr auf wirren Aktionismus" 
 - Vorgeschobener Grund für Einvernahmen bereits 2011 von Gutachter 
   Kleiner als absurd gewertet 
 - Während andere Banken mit Milliarden an Steuergeldern unterstützt 
   werden schädigt die Staatsanwaltschaft ein gesundes Institut

Nach knapp fünfjährigen ergebnislosen Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Wien (StA- Wien) und mehr als drei Jahre nach der
von Univ. Prof. Heinz Mayer als unrechtmäßig erkannten U-Haft gegen
Julius Meinl fanden heute Einvernahmen von Organen der Meinl Bank im
Zusammenhang mit dem MEL Diskurs statt. Es geht um eine
Dividendenausschüttung der Bank für 2008. Dabei handelte es sich um
die bis dato letztmalige Dividendenausschüttung des Instituts. Die
Staatsanwaltschaft wirft den Organen der Bank vor, durch die
Dividendenausschüttung das Vermögen der Bank geschmälert zu haben.
Dies erfülle den Tatbestand der Untreue und betrügerischen Krida.

Dies wird als völlig absurd und unhaltbar zurückgewiesen:

- Die Bank steht auch heute, 2012, auf ökonomisch stabilen Beinen,
verfügt über eine Eigenmittelunterlegung von 17% (doppelt so hoch wie
gesetzlich vorgeschrieben) und erwirtschaftete 2011 einen operativen
Gewinn. Dies obwohl das Institut rund EUR 30 Mio an sozialen
Vergleichen für Kleinanleger geleistet hat. Das Institut war darüber
hinaus auch in der Lage Verfahrenskosten von mehr als EUR 30 Mio zu
leisten. Diese entstanden nicht zuletzt aufgrund der unhaltbaren
staatsanwaltlichen Vorgehensweise.

- Bereits 2011 hielt der damalige von der Staatsanwaltschaft
berufene, renommierte Gutachter Fritz Kleiner unmissverständlich in
Korrespondenzen mit Polizei und in Aufzeichnungen fest, dass die
Dividendenausschüttung gesetzeskonform war. Entsprechende Versuche
der Staatsanwaltschaft, die Dividendenausschüttung zu inkriminieren,
wies Kleiner als absurd zurück. Letztlich war dieser Konflikt
ausschlaggebend für die Zurücklegung seines Mandats. Aus Sicht der
Meinl Bank ist das Festhalten an einem Vorwurf, der vom
Sachverständigen bereits entkräftet wurde, ein klarer Rechtsbruch.

- Die Absurdität des Vorwurfs liegt auch darin, dass jede
Dividendenausschüttung das Vermögen eines Unternehmens schmälert.
Wenn die Staatsanwaltschaft derartiges inkriminiert, macht dies das
Handeln jeder Aktiengesellschaft unmöglich. Dies zeigt, laut Meinl
Bank, dass den handelnden Personen bei der Staatsanwaltschaft Wien
das grundlegende wirtschaftliche und rechtliche Basiswissen fehlt.

- Die Meinl Bank hält fest, dass diese Dividendenausschüttung
selbstverständlich gesetzeskonform war und ein Vertreter der
Finanzmarktaufsicht im Aufsichtsrat anwesend war und keinen Anlass
für ein Einschreiten gesehen hat.

"Aktionismus der Staatsanwaltschaft"

Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Es handelt es sich
offensichtlich bei den Einvernahmen um einen Aktionismus, um von den
Ungereimtheiten des bisherigen Verfahrens abzulenken, und um einen
krampfhaften Versuch die unrechtmäßige Meinl -U-Haft nachträglich zu
legitimieren. Das ist ein weiterer bewusster Gesetzesbruch der
Behörde, deren Vorgehen längst den Rahmen des Rechtstaates verlassen
hat. Erst im April dieses Jahres hatte das OLG- Wien die Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft als 'massiven Verstoß gegen das Grundrecht auf
ein zügiges Verfahren' beurteilt. Während in Österreich andere Banken
mit Milliarden Euro an Steuergeldern unterstützt werden, fügt die
Behörde hier einem gesunden Institut und seinen Mitarbeiten
fortgesetzt Schaden zu. Weinzierl kritisierte das fehlende
Kontrollsystem innerhalb des Rechtssystems, die diesem unwürdigen
Schauspiel ein Ende setzen müssten.

Die bisherigen Eckpunkte des MEL- Verfahrens belegen dessen
Fragwürdigkeit:

- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen 
   Julius Meinl, 
 - die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio, 
 - eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in 
   Gerichtsakten,
 - eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei, 
 - eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut 
   gerichtete Zeugenaussage, 
 - ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen 
   renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die Beschuldigten
   - negative Richtung zu beeinflussen, 
 - die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der 
   Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
 - im März 2012 stellte das OLG Wien fest, dass im MEL Verfahren das 
   Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt 
   gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem "massiven Verstoß" 
   gegen das Beschleunigungsgebot.

Im Gegensatz zur Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Wien
sprechen im MEL- Diskurs die Fakten für die Meinl Bank und für eine
rasche Einstellung des aus dem Ruder gelaufenen Verfahrens:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
Meinl, oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen mit
Airports International und Power International zum Großteil
beigelegt.

- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellte
Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL Diskurs
aufgehoben.

- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof
die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in
Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.

- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey ( Jersey Financial Services
Commission, Anm.) stellte fest, dass die MEL- Zertifikatsrückkäufe -
Auslöser für die öffentliche Diskussion um die Meinl Bank -
rechtskonform waren und stellte 2012 die Untersuchungen endgültig
ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine strafrechtlich relevanten
Vorgänge.

- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig
und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

- Bis heute vereinbarte die Bank mit 5.841 unerfahrenen MEL-
Kleinanlegern soziale Vergleiche, das Institut wendete dafür etwa EUR
28,8 Mio auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige österreichische
Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Der Großteil dieser
sozialen Vergleiche ist damit abgeschlossen.

Hintergrundinformation:

Soziale Lösungen für Kleinanleger

Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut,
das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher
mit 5.841 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund
EUR 28,8 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. In Zusammenhang
mit MEL waren zum Jahresende 2011 rund 1800 Zivilklagen gegen die
Bank anhängig (2010: 2.700) Von Seiten der Bank wurden mit EUR 14,3
Mio ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.

Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.

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