• 10.09.2012, 13:10:25
  • /
  • OTS0152 OTW0152

E-Control: Strom könnte für Haushalte billiger sein

Erste Untersuchung zu den Preissenkungen im Zuge des neuen Ökostromgesetzes abgeschlossen - Spielraum nach unten möglich, aber auch viele korrekte Preisweitergaben

Utl.: Erste Untersuchung zu den Preissenkungen im Zuge des neuen
Ökostromgesetzes abgeschlossen - Spielraum nach unten möglich,
aber auch viele korrekte Preisweitergaben=

Wien (OTS) - In den vergangenen Wochen wurde von der E-Control
untersucht, ob durch den neuen Aufbringungsmechanismus des
Ökostromgesetzes die Energiepreise auch tatsächlich in vollem Ausmaß
angepasst wurden. "Dafür wurden die Preisblätter von 60
Stromlieferanten einer genauen Prüfung unterzogen. Die ersten
Ergebnisse liegen nun vor und bringen ein durchaus differenziertes
Ergebnis. Nicht bei allen Haushaltskunden wurden nämlich die Preise
in vollem Umfang angepasst. Bei einigen Unternehmen gäbe es noch
Spielraum nach unten.", fasst der Vorstand der Energie-Control,
Martin Graf, die Untersuchungsergebnisse zusammen.

67 verschiedene Produkte bei 60 Stromlieferanten überprüft

Erstellt werden konnte die Untersuchung allerdings nur anhand der
veröffentlichten Preisblätter der Unternehmen und auf Basis der
eingepflegten Preise im Tarifkalkulator. "Um alle Details und
Berechnungen auf Richtigkeit überprüfen zu können, würden wir
Einblick in die Beschaffungskosten der Lieferanten benötigen, was uns
von diesen ja verweigert wird. Hier ist noch der
Verfassungsgerichtshof am Zug. Wir hoffen natürlich auf eine
möglichst baldige Entscheidung, um auch hier unsere Arbeit weiter
fortführen zu können.", betont Martin Graf.

Spielraum nach unten wäre bei Vielen möglich,...

Die Preisänderungen wurden auf Basis eines Musterhaushaltes mit
einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr berechnet
und dargestellt. "Und dabei hat sich gezeigt, dass Haushaltskunden
bei Verbund, Kelag, Energie Klagenfurt und 40% der regionalen
Lieferanten die Senkungen nur teilweise erhalten haben. Von einigen
Lieferanten wie der Steweag-Steg, der Energie Graz, der Energie AG
und der Linz Strom wurden im Zuge der Umstellung neue Preismodelle
eingeführt. Diese haben zum Ergebnis gehabt, dass die Preise, trotz
der teilweise weitergegebenen Senkungen mitunter trotzdem angestiegen
sind. Im Vergleich zu den Unternehmen, die die Preissenkungen durch
das Ökostromgesetz korrekt an ihre Kunden weitergegeben haben, werden
Kunden jener Unternehmen, die keine oder auch nur unzureichende
Preissenkungen durchgeführt haben, klar benachteiligt.", kritisiert
Martin Graf.

Und rät allen Kunden, einerseits mit dem Tarifkalkulator auf
www.e-control.at zu überprüfen, ob der aktuelle Stromlieferant auch
noch tatsächlich der günstigste Anbieter ist und andererseits auf der
nächsten Jahresabrechnung genau zu überprüfen, ob der Stromlieferant
die Preissenkung ausreichend weitergegeben hat. "Gerne stehen dafür
auch die Experten der E-Control zur Verfügung.", so Graf.

...aber es gibt auch positive Ergebnisse

"Etliche Unternehmen haben jedoch die Umstellung im Zuge des
Ökostromgesetzes wirklich korrekt durchgeführt. Erfreulich ist, dass
die Unternehmen der EnergieAllianz (BEWAG, Wien Energie und EVN), die
TIWAG, die Innsbrucker Kommunalbetriebe, die VKW, die Salzburg AG,
einige Tochterunternehmen der angestammten Versorger sowie 30% aller
regionalen Lieferanten ihre Energiepreise in der Größenordnung
richtig angepasst haben. Das heißt, bei etwas mehr als der Hälfte der
österreichischen Haushaltskunden wurden die Preissenkungen auch
korrekt weitergegeben.", erläutert Martin Graf.

Kostenaufbringung hat sich geändert

Das neue Ökostromgesetz führt dazu, dass jeder Stromkunde genau
nachvollziehen kann, was er für Ökostrom zu bezahlen hat. Insgesamt
hat sich der Aufbringungsmechanismus völlig verändert. Bisher wurden
die Kosten für Ökostrom mit den Mehraufwendungen für Ökostrom als
Teil des Energiepreises von den Lieferanten verrechnet, wobei die
exakte Höhe häufig nicht genau nachvollzogen werden konnte. Seit 1.
Juli 2012 sieht das Ökostromgesetz vor, dass ein
Ökostromförderbeitrag pro verbrauchter Kilowattstunde sowie eine
Ökostrompauschale vom Netzbetreiber verrechnet wird. "Diese Kosten
werden per Verordnung festgelegt und sind für die heimischen
Konsumenten erstmals transparent und klar nachvollziehbar, da sie
auch auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden müssen.", so Martin
Graf abschließend.

Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im
AOM / Originaltext-Service sowie über den Link "Anhänge zu dieser
Meldung" unter http://www.ots.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ECT

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel