• 07.09.2012, 11:04:32
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  • OTS0098 OTW0098

EuGH-Generalanwalt bestätigt das österreichische Eisenbahnsystem

Umsetzung der EU-Richtlinien zum 1. Eisenbahnpaket ist gesetzeskonform

Utl.: Umsetzung der EU-Richtlinien zum 1. Eisenbahnpaket ist
gesetzeskonform=

Wien (OTS/BMVIT) - Der österreichische Schienenverkehr ist
EU-rechtskonform geregelt, Österreich hat die Richtlinien zum 1.
Eisenbahnpaket ordnungsgemäß umgesetzt. Darin sieht sich das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
durch die gestrige Erklärung des Generalanwalts des Europäischen
Gerichtshofes bestätigt. Wie gestern bekannt wurde, lehnte der
Generalanwalt die von der EU-Kommission vor dem EuGH eingebrachte
Klage gegen Österreich ab.

Damit wird festgestellt, dass der Schienenverkehr in Österreich
richtlinienkonform organisiert ist und die richtigen Strukturen
geschaffen wurden. Die Holdingkonstruktion ist laut Empfehlung des
Generalanwalts EU-rechtlich zulässig. Das österreichische Modell
gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang und stellt eine
konsequente Marktöffnung sicher. Eine organisatorische Trennung
zwischen Infrastruktur und Verkehrsbetrieb ist nicht notwendig.

Das BMVIT sieht durch diese Empfehlung eine gesetzes- und
richtlinienkonforme Vorgehensweise, die folgende Vorteile mit sich
bringt:
* Klare Gesamtsteuerung in einem integrierten Eisenbahnsystem
* Klare und transparente Regelungen zu Finanzierung und Betrieb des
Eisenbahnnetzes
* Klarer und fairer Marktzugang

Deshalb ist aus Sicht des Ministeriums eine Bestätigung der
Empfehlung des Generalanwalts durch den EuGH zu erwarten. (Schluss)

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