• 30.08.2012, 16:47:47
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Wirtschaftstreuhänder bedauern Spendenaffäre im Äthiopien-Kinderhilfswerk

Kontrollen können kriminelle Taten Einzelner nicht verhindern, sondern nur aufdecken.

Utl.: Kontrollen können kriminelle Taten Einzelner nicht verhindern,
sondern nur aufdecken.=

Wien (OTS) - "Es ist zutiefst bedauerlich, wenn in einem Verein der
Spenden für soziale Zwecke sammelt, Spendengelder unterschlagen
werden. Es ist aber nicht gerechtfertigt, deswegen das
Österreichische Spendengütesiegel als Kontrollinstrument
grundsätzlich in Frage zu stellen, weil Kontrolle kriminelle
Handlungen Einzelner nicht verhindern, sondern nur aufdecken kann."
So reagierte der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder,
Klaus Hübner, auf die heute bekannt gewordene Spendenaffäre im
Äthiopien-Kinderhilfswerk Tesfaye.

Mit dem Österreichischen Spendengütesiegel weisen soziale
Organisationen nach, dass die Sammlung und Verteilung von
Spendengeldern korrekt und dem Vereinszweck entsprechend abgewickelt
wird. Jede Organisation, die das Gütesiegel verwenden will, wird
einmal jährlich von einem Wirtschaftsprüfer durchleuchtet. Derzeit
sind 220 Spendenorganisationen berechtigt, das Gütesiegel zu tragen.

Laut Medienberichten hat ein Geschäftsführer des Vereins
Äthiopien-Kinderhilfswerk Tesfaye die nach Äthiopien überwiesenen
Spendengelder nicht in voller Höhe an die Patenkinder ausgezahlt.
Die Geschäftsgebarung und das interne Kontrollsystem des
Kinderhilfswerk Tesfaye sind für die Jahre 2008 bis 2010 geprüft
worden. Nachdem im Kinderhilfswerk erste Hinweise auftauchten, dass
Spendengelder nicht in voller Höhe ausbezahlt wurden, hat der
Vorstand des Äthiopien-Kinderhilfswerk auch auf Anraten des
Wirtschaftsprüfers die Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft
ermittelt.

Für eine im September fällige Verlängerung des Gütesiegels wäre
die Prüfung der Geschäftsgebarung des Jahres 2011 ausschlaggebend.
Diese Prüfung ist bis jetzt nicht beantragt worden. Unabhängig eines
allfälligen Antrages überprüft die Kammer der Wirtschaftstreuhänder,
ob die Voraussetzung für das Spendegütesiegel noch gegeben sind oder
ob das Gütesiegel zu entziehen ist. Allerdings warnt Hübner vor
Schnellschüssen, so verständlich die Forderung nach sofortigen
Konsequenzen sei. Hübner: "Jede Spendenorganisation dient einem
guten und wohltätigen Zweck und es ist sehr sorgfältig zu überlegen,
ob das als Ganzes den Bach hinunter gehen soll, weil ein Einzelner
in die Kassa gegriffen hat."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KWT

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