- 30.08.2012, 11:31:11
- /
- OTS0111 OTW0111
FPK- Trettenbrein weist Angstpropaganda der AK Kärnten zum Regress strikt zurück
Mildere Form als SPÖ in der Steiermark eingeführt
Utl.: Mildere Form als SPÖ in der Steiermark eingeführt=
Klagenfurt (OTS) - "Gerade AK- Präsident Günther Goach, der immer
wieder Reaktionen auf die demografische Entwicklung einfordert, weiß
genau Bescheid, dass eine Beteiligung unterhaltspflichtiger
Angehöriger an den jährlich steigenden Pflegekosten unumgänglich
ist. Vor allem auch deshalb, weil der Bund viel zu wenig Mittel
beisteuert. Der Angstpropaganda, welche die AK versucht zu
inszenieren, fehlt jede Glaubwürdigkeit", kritisiert heute,
Donnerstag, FPK-Sozialsprecher Harald Trettenbrein.
Für Sozialreferent LR Christian Ragger gebe es zweifellos
angenehmere Dinge, als den Regress einzuführen, aber er sei
notwendig, solange es bundesweit keine andere befriedigende Lösung
für die Abdeckung der Pflegekosten gibt. Hier stehe eine Einführung
einer verpflichtenden Pflegeversicherung absolut im Vordergrund.
"Die Untätigkeit der Bundesregierung in dieser wichtigen Frage ist
unakzeptabel", so Trettenbrein. Sie mache es notwendig, dass als
Zwischenlösung vorübergehend der Regress eingeführt werden muss.
Auch der Vergleich mit der Steiermark, wo die dortige SPÖ die
Regresspflicht bereits wieder eingeführt hat, zeige, dass in Kärnten
die meisten Angehörigen viel weniger zahlen. Trettenbrein: "Wir
haben in Kärnten eine noch mildere Form gefunden!"
Alle, die sich in diesem Bereich auskennen, wissen, dass eine
maßvolle Beteiligung unterhaltspflichtiger Angehöriger an den
Pflegekosten im Sinne des Generationenvertrages nötig ist. "Da kann
sich Goach u.a. auch beim steirischen SP-Landeshauptmann Voves und
beim SP-Sozialreferenten Schrittwieser erkundigen, die in der
Steiermark den Regress eingeführt haben", so Trettenbrein
abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLK






