- 30.08.2012, 09:02:46
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Minderjähriges Folteropfer nach Anzeige wegen Kinderfolter in Psychiatrie verbracht.
Wien (OTS) - 13 jähre durch Polizei und Amtsarzt in die Psychiatrie
verbracht, weil sie mit einem Steckerl unabsichtlich einen
Erwachsenen traf, so der Leiter der WG Öhdenburgstraße, Werner
Rummel. Erschüttert zeigt sich der Verein Freiheit ohne Folter über
die neuersten Ereignisse zum offenen Folterfall der mdj. Esther
Ecker.
Folterbeschwerden werden u.a. am VfGH durch das Bürgerservice, so
das Bürgerservice selbst, zurückgewiesen. Justiz beharrt weiter auf
Beschwerdeunmöglichkeit gegen staatliche Folter an Kindern. Keine
Gesetzesgrundlage für Ermittlungen der StA und juristische Verfahren
gegen Folter/Kinderfolter an Pflegschaftsgerichten, so die ehem.
Präs. des OGH. Die Veröffentlichung der Folterfälle wurde durch die
Öster. Präs. Kzl. am 14.07.2009 GZ S711900/212-STR/2009 ermöglicht.
Obwohl Österreich der UN-Konvention zur Verteidigung der Rechte
der Kinder beitrat, werden Kinder weiterhin straflos willkürlich
fremduntergebracht und gefoltert. Die österreichische Regierung
sieht tatenlos zu, wie Kinderrechte und Menschenrechte aufs äußerste
missbraucht werden.
Opfer berichten von Gewalt und sozialer Kontrolle. Eine Anfrage
an das UN Kinderrechtskommitee durch den Verein Freiheit ohne
Folter ist anhängig.
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