- 28.08.2012, 12:01:22
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Weiterer Erfolg gegen die Zwangspensionierung von ORF-Redakteuren
OLG-Wien bestätigt Rechtsansicht des ÖJC
Utl.: OLG-Wien bestätigt Rechtsansicht des ÖJC=
Wien (OTS/ÖJC) - Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) spricht
sich in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Seniorenrat bereits
seit Jahren gegen die ständige Praxis des ORF aus, sämtliche
weibliche Mitarbeiter zum 60. Lebensjahr und männliche Mitarbeiter
zum 62. Lebensjahr zwangsweise in Pension zu schicken.
Diese Praxis beschneidet die Rechte der Mitarbeiter, die gerne noch
länger arbeiten wollen und diskriminiert ältere Arbeitnehmer. Diese
Vorgangsweise bedeutet für jeden einzelnen Betroffenen einen enormen
Vermögensverlust: Vorzeitig Gekündigte beziehen nämlich lebenslang
eine weitaus geringere Pension, da die Korridorpension weit unter
der gesetzlichen Alterspension liegt.
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat bereits mit Urteil erster
Instanz 2011 dieser Praxis des ORF eine deutliche Abfuhr erteilt.
Die Kündigung eines ORF-Mitarbeiters wurde eben wegen gesetzwidriger
Altersdiskriminierung für unwirksam erklärt.
Der dagegen vom ORF eingebrachten Berufung wurde "keine Folge
gegeben", das Oberlandesgericht Wien hat nun bestätigt, dass die
gängige Praxis des ORF unhaltbar ist und gegen das Verbot der
Altersdiskriminierung verstößt.
Rechtsanwalt Dr. Josef Lachmann, der den klagenden ORF-Mitarbeiter
vertritt dazu: "Es ist damit zu rechnen, dass der ORF weiter
versuchen wird, seine bisherige Praxis zu verteidigen und dass er
den Obersten Gerichtshof als dritte Instanz anrufen wird. Die
Prozessaussichten des ORF stehen schlecht, nachdem bereits zwei
Gerichte in ausführlicher Begründung dem Vorgehen des ORF eine
Abfuhr erteilt haben. Auch nach intensiver Befassung mit der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum
Diskriminierungsverbot. Ich kann daher ORF-gekündigten Mitarbeitern
nur raten, die Alterskündigung nicht einfach hinzunehmen - und
ebenso wenig die damit verbundenen hohen finanziellen Einbußen.
Wichtig ist, dass die Kündigungsanfechtung binnen 14 Tagen nach
Erhalt des Kündigungsschreiben gerichtlich erfolgen muss."
Auch der ÖJC ermuntert die beim ORF arbeitenden Kollegen sich zu
wehren. Gleichzeitig ersucht der ÖJC die Betriebsräte des ORF sich
künftig und auch noch rückwirkend auf die Seite der rechtswidrig
gekündigten Mitarbeiter zu stellen. ÖJC-Präsident Fred Turnheim
sieht in dieser Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien seine
Rechtsansicht wiederum bestätigt: "Ich fordere Generaldirektor
Wrabetz auf, mit diesen Zwangspensionierungen endlich aufzuhören und
allen zwangspensionierten Kolleginnen und Kollegen, die weiter
arbeiten wollen, dies auch zu ermöglichen."
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