- 28.08.2012, 11:23:27
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Terrorismusbekämpfer des LVT Steiermark warnen Behörden vor VGT
Es könne zivilen Ungehorsam gegen die Jagd geben; TierschützerInnen seien rechtlich geschult und würden Exekutive bei Konfrontationen filmen
Utl.: Es könne zivilen Ungehorsam gegen die Jagd geben;
TierschützerInnen seien rechtlich geschult und würden
Exekutive bei Konfrontationen filmen=
Wien (OTS) - Die Ämter für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung haben die Aufgabe, die Verfassung und die
demokratische Grundordnung vor Bedrohungen zu schützen. Der Verein
Gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert seit geraumer Zeit, dass die
Tierschutzarbeit von diesen Ämtern als eine derartige Bedrohung
dargestellt und kriminalisiert wird, ohne auch nur im Geringsten
eine zu sein. Der letzte Verfassungsschutzbericht 2012 enthielt eine
Auflistung von Verwaltungsübertretungen im Tierschutz, wie die
Nichtanmeldung von Kundgebungen und Falschparken, weil es im
Tierschutz keine zu berichtenden Straftaten gibt. Der VGT erstattete
Anzeige wegen übler Nachrede, die Ermittlungen laufen.
Nun wurde dem VGT ein internes Schreiben des LVT Steiermark
zugespielt, in dem dieses Amt die Bezirkshauptmannschaft und die
Bundespolizeidirektion Graz Umgebung vor Verwaltungsübertretungen im
Rahmen von Tierschutzaktionen des VGT gegen die Jagd, wie das Filmen
von Jagden oder das Behindern von Treibjagden auf gezüchtete Tiere,
warnt. Alle Vorfälle, und seien sie noch so harmlos, müssten dem LVT
gemeldet werden. Zusätzlich werden die BeamtInnen darauf
hingewiesen, dass die AktivistInnen des VGT rechtlich geschult seien
und sämtliche Handlungen der Exekutive dokumentieren. Letzterer
Hinweis könnte mit einem Vorfall im Dezember 2011 in Zusammenhang
stehen, bei dem ein Polizist den stellvertretenden Obmann des VGT
beim Filmen einer Treibjagd von hinten grundlos niederschlug und
dabei gefilmt wurde. Die Finanzprokuratur hat bereits angeboten,
dafür Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erstatten, der UVS hat
die Rechtwidrigkeit des Vorgehens der Polizei damals festgestellt,
das Strafverfahren gegen den Beamten läuft noch.
Das Original des zugespielten Briefs des LVT Steiermark findet
sich hier: http://www.martinballuch.com/?p=1482
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Es ist nachgerade
unbegreiflich, wie ein Amt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung seine Ressourcen darin investieren kann, das
Filmen von Jagdpraktiken durch TierschützerInnen zum Zweck der
Dokumentation von Gesetzesübertretungen seitens der Jägerschaft und
zur Information der Bevölkerung, als Bedrohung der demokratischen
Grundordnung und der Verfassung zu bekämpfen. Hier gibt es ganz
offensichtlich einen politischen Auftrag, dieses Hobby der
politischen Eliten unseres Landes gegen Kritik und Protest
abzuschirmen. Wir wiederholen daher unseren Aufruf an die
zuständigen Stellen, diesem bedenklichen Treiben der politischen
Polizei in Österreich endlich ein Ende zu setzen. Unsere
Tierschutzarbeit ist nicht nur keine Bedrohung für die demokratische
Grundordnung, sie fördert diese sogar, indem sie der
Mehrheitsmeinung gegen demokratiewidrige Hindernisse zum Durchbruch
verhilft. Die Mehrheit der Menschen in Österreich ist nämlich
zweifellos gegen Treibjagden auf ausgesetzte Zuchttiere. Tierschutz
darf nicht mehr länger Fokus der Ämter für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung sein!"
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