• 27.08.2012, 15:05:49
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AK: Rechte der ArbeitnehmerInnen sichern und ausbauen!

Wien (OTS) - "Wir müssen immer öfter registrieren, dass arbeits- und
sozialrechtliche Bestimmungen aber auch öffentlich-rechtliche
Schutzbestimmungen, die auch dem Schutz der ArbeitnehmerInnen
dienen, unterlaufen werden", kritisiert Hans Trenner, Bereichsleiter
für Beratung in der AK Wien. Verursacher dafür sind nicht nur
Unternehmen sondern auch die Judikatur und Politik. "Wenn
hunderttausende ArbeitnehmerInnen jährlich in die Beratungsstellen
der AK strömen, kann das nicht einfach übergangen werden. Nicht von
der Wirtschaft, der schwarze Schafe massiv schaden, noch von der
Politik", sagt Trenner und fordert von der Wirtschaft eine härtere
Gangart gegenüber nachweislich gesetzwidrig handelnden Unternehmen
ein. Von der Politik erwartet Trenner vor allem, dass die
vereinbarte Neukodifizierung des Arbeitsrechts endlich
vorangetrieben wird.

Die wichtigsten Kritikpunkte der AK an der aktuellen Situation sind:
+ Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Schutzgesetze, die
(auch) dem Schutz der Arbeitnehmer dienen sollen (zb
Arbeitszeitgesetz oder Gewerbeordnung), aufgrund der oft
unzureichenden Ausstattung der zuständigen Kontrollorgane nicht
gewährleistet.

+ Die Rechtsdurchsetzung ist im Bereich des arbeitsrechtlichen
Zivilrechts durch individuelle Klagen mit erheblichen Hürden und
Risiken für die ArbeitnehmerInnen verbunden: Der Kündigungsschutz
ist nicht ausreichend ausgestaltet, sodass Klagen im aufrechten
Dienstverhältnis kaum erfolgen, um keine Kündigung zu riskieren.

Ältere ArbeitnehmerInnen können eine Kündigung anfechten, wenn ihre
Interessen massiv beeinträchtigt werden. Die Rechtsprechung
beurteilt dabei jedoch nur die materiellen Nachteile, insbesondere
den zu erwartenden Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit oder
Jobwechsel. Eine sozialwissenschaftliche Studie der AK belegt, dass
der Verlust des Arbeitsplatzes zu schweren psychischen
Beeinträchtigungen, mitunter sogar zu physischen Erkrankungen führen
kann. Die psychischen Folgen des Arbeitsplatzverlustes sowie einer
längeren Arbeitslosigkeit müssen von den Gerichten bei der Prüfung
der Sozialwidrigkeit berücksichtigt werden.

Weil der OGH den Anspruchsverfall aus arbeitsrechtsvertraglichen
Vereinbarungen bereits nach wenigen Monaten für zulässig erachtet,
können Ansprüche oftmals ohne Konsequenzen vorenthalten werden.

Weil der Arbeitnehmer als Kläger grundsätzlich die volle Beweislast
trägt, werden Prozesse im Falle von fehlenden
Arbeitszeitaufzeichnungen oder Lohnabrechnungen oft gar nicht
geführt.

Arbeitsverträge werden zu Lasten der ArbeitnehmerInnen mit unfairen
und rechtswidrigen Klauseln gespickt, weil der Arbeitgeber aufgrund
der Judikatur nur zu "befürchten" hat, dass - sollte er tatsächlich
geklagt werden - diese Klauseln vom Gericht durch
"geltungserhaltende Reduktion" auf das gerade noch Zulässige
abgeändert werden. Dies führt dazu, dass Unternehmen, die sich
rechtmäßig verhalten, in Wahrheit die Dummen sind und rechtswidrig
agierende Arbeitgeber belohnt werden.

+ Aufgrund der nach wie vor nicht gesetzlich vorgesehenen
Auftraggeberhaftung für Löhne haben sich mittlerweile kriminelle
Organisationen etabliert, welche nicht nur die Sozialversicherung
und die Finanz schädigen, sondern insbesondere auch Tausende
ArbeitnehmerInnen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert rasch die
Auftraggeberhaftung für Löhne gesetzlich zu verankern. Ein weiterer
Grund dafür, dass sich derartige Organisationen etablieren konnten,
ist, dass bestehende strafrechtliche Bestimmungen unzureichend und
sozusagen totes Recht sind.

+ Gerichte sind dazu da, Konflikte zu ordnen. Das Arbeits- und
Sozialgericht hat dagegen die Aufgabe für den Schutz der
ArbeitnehmerInnen zu sorgen und die soziale Ausrichtung in der
Arbeitswelt zu vollziehen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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