• 24.08.2012, 19:14:59
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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Fußfesseln und das gute Recht der Opfer" (Von Alfred Lobnik)

Ausgabe vom 25.8.2012

Utl.: Ausgabe vom 25.8.2012=

Graz (OTS) - In Ihrer Nähe wohnt ein Kinderschänder und Sie
können ihm jederzeit begegnen." Solche Warnhinweise kursieren in
Salzburg, wo ein Sexualstraftäter den unbedingten Teil seiner
Haftstrafe im überwachten Hausarrest verbringen darf. Man muss
politisch nicht besonders wetterfühlig sein, dass es einem da kalt
über den Rücken läuft.

Was kommt als Nächstes? Eine Bloßstellung samt vollem Namen,
genauer Adresse und ausgefeilter Handlungsanweisung, falls man dem
Unhold tatsächlich begegnet?

Damit kein Missverständnis aufkommt: Unser Mitleid mit
Vergewaltigern hält sich in Grenzen. Aber alles, was auch nur leicht
nach Selbstjustiz riecht, das - nun ja - stinkt.

Die Sache zeigt, wie man mit guten Absichten einer guten Sache
schaden kann. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz, den
Vergewaltiger einer 15-Jährigen, der bis zuletzt nicht zu seiner Tat
stand, mit Fußfessel nach Hause zu schicken, wirft zumindest die
Frage auf, wie genau geprüft wurde. War die mangelnde Schuldeinsicht
- eine fortgesetzte Beleidigung des Opfers - den Richtern egal? War
den Richtern klar, dass in der Nachbarschaft ein Kinderheim ist?

Leider trägt die Justizministerin wenig zur Besserung des Bildes
bei. Sie sah zunächst keinen Handlungsbedarf. Dann blies ihr mitten
in der Sommerflaute eine steife Brise vom Boulevard her entgegen.
Jetzt will sie doch eine Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof.
Außerdem wird die Fußfessel "evaluiert". Mit Verlaub, das klingt
nach der juristischen Variante von: Wenn ich nicht mehr weiter weiß,
gründ ich einen Arbeitskreis.

Um die Dimensionen zurechtzurücken: Nur 2,2 Prozent der Personen
im Strafvollzug sind im überwachten Hausarrest. Von denen sind
aktuell wieder nur zwei Prozent (vier Personen!) Sexualstraftäter.
Die Fußfessel garantiert dauernde, strengste Überwachung. Und sie
erleichtert die Resozialisierung. Die Rückfallquote ist geringer als
bei denen, die ihre Strafe absitzen.

Und jetzt? Sollen Sexualstraftäter generell keine Fußfessel
bekommen? Nur, wenn uns der Gleichheitsgrundsatz wurscht ist und
wenn wir keinen Wert mehr darauf legen, Sexualstraftäter wieder in
die Gesellschaft zurückzuholen. Man kann sie auch dem bescheidenen
Therapieangebot im Häfen und ansonsten der Behandlung durch
Mitgefangene überlassen.

Sollen Opfer informiert werden, wenn ein Täter die Fußfessel
beantragt? Aber unbedingt. Sollen Opfer dazu angehört werden?
Sicher, das soll ihr gutes Recht sein. Mit oder ohne
Evaluierung.****

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