- 20.08.2012, 12:40:29
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Urlaubsanspruch: Sechs Wochen nach 25 Dienstjahren
Aber: Bei Jobwechsel muss Anspruch neu erworben werden!
Wien (OTS/AKNÖ) - Zurück an den Start. Das heißt es für
langjährige MitarbeiterInnen in Sachen Urlaubsanspruch bei einem
Jobwechsel: Nach 25 Dienstjahren in einem Unternehmen haben
ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine zusätzliche, sechste
Urlaubswoche. Die ist aber wieder weg, wenn man den Arbeitsplatz
wechselt oder die Firma in Konkurs geht.
So geschehen auch bei Franz W. Der 45-jährige Installateur aus
Niederösterreich musste konkursbedingt nach 27 Dienstjahren im selben
Betrieb seinen Arbeitsplatz wechseln. Die Freude darüber, dass er in
seinem Alter sehr rasch eine neue Stelle im Nachbarort gefunden hat,
wurde aber getrübt. "Herr W. hatte beim alten Arbeitgeber schon
Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Bei der neuen Firma kann er aber
jetzt wieder nur fünf Wochen pro Jahr in Urlaub gehen", schildert
AK-Expertin Mag. Doris Rauscher-Kalod das Problem. Der Grund: Nach
dem Urlaubsgesetz gibt es nach 25 durchgängigen Dienstjahren in einem
Unternehmen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Wechselt man
allerdings nach über 25 Jahren Dienstzeit die Firma, so muss man im
neuen Unternehmen viele Jahre auf die sechste Urlaubswoche warten.
Vordienstzeiten und Ausbildung anrechenbar - aber nur sieben
Jahre
"Zwar werden Schulzeiten und Vordienstzeiten beim Anspruch
berücksichtigt. Vordienstzeiten werden jedoch nur bis höchstens fünf
Jahre, mit Schul- und Studienzeiten insgesamt höchsten 7 Jahre
angerechnet", erklärt die AK-Expertin. Für Herrn W. heißt das nun,
er muss, um wieder Anspruch auf die sechte Urlaubswoche zu haben,
weitere 20 Jahre durchgehend in der neuen Firma arbeiten.
Arbeitsrechts-Hotline: 05 7171-1717
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