- 20.08.2012, 10:25:58
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Mais am Straßenrand kann tödlich sein: SPÖ für Änderung des Oö. Straßengesetzes
SPÖ-Verkehrsprecher Rippl: "Sicherheit muss Vorrang haben!"
Linz (OTS) - Um bessere Sicht für die VerkehrsteilnehmerInnen zu
gewährleisten, soll beim Anbau von hoch wachsenden Kulturen wie etwa
Mais, ein Streifen von drei Metern zu Straßen hin unbebaut bleiben.
Diesen Gesetzesantrag wird der SPÖ-Landtagsklub in der kommenden
Landtagssitzung am 27. September 2012 einbringen. "Tödliche Unfälle
wie zuletzt in Feldkirchen zwingen zum Handeln. Wir beantragen daher,
dass für Mais dieselbe Regelung wie für Bäume und Sträucher gilt -
nämlich drei Meter Abstand zur Straße hin", argumentiert
SPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Erich Rippl.
Auf Oberösterreichs Straßen verunglücken immer wieder Menschen, weil
ihnen hohe Feldpflanzen wie Mais oder Elefantengras die Sicht nehmen.
Die Tragödie von Riedau, wo 2010 zwei Teenager ums Leben kamen oder
zuletzt ein tödlicher Motorradunfall in Feldkirchen sind nur zwei
traurige Beispiele. "In diesem Zusammenhang ist durch eine kleine
Gesetzesänderung ein großer Schritt zu mehr Verkehrssicherheit
möglich. Unfälle wegen schlechter Einsicht sind oft mit einfachen
Mitteln vermeidbar", ist Rippl sicher. "Wir fordern daher im
Straßengesetz einen Mindestabstand von einem Meter im Ortsgebiet und
von drei Metern außerhalb der Ortsgebiete zwischen den jeweiligen
hohen Pflanzen und der Straße. Alle Neupflanzungen die eine Wuchshöhe
von über einen Meter erreichen, sollen unter die Regelung fallen. Für
Bäume und Sträucher gilt das schon bisher", erläutert der
SPÖ-Verkehrssprecher.
"Viele Landwirte sind sich der Gefahren von Mais in Straßennähe
bewusst. Diese halten schon jetzt bei der Bepflanzung Abstände ein
oder säen entlang der Straßen niedrigere Getreidearten. Ihr Handeln
ist vorbildlich und sehr lobenswert. Dieser vorbildlichen Lösung soll
nun eine allgemein gültige Regelung folgen", argumentiert Rippl.
"Es braucht eine eindeutige Definition dafür, in welcher Entfernung
zur Straße eine hoch wachsende Bepflanzung gestattet ist. Nur so
können im Anlassfall die Behörden zielgerichtet im Sinne der
Verkehrssicherheit tätig werden. Die Abstände können in Einzelfällen
mit Zustimmung der Straßenverwaltung auch unterschritten werden, wenn
dadurch die Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird", hält
der SPÖ-Landtagsabgeordnete abschließend fest.
Rückfragehinweis:
SPÖ-Landtagsklub
Mag. Andreas Ortner
Tel.: 0732/7720-11313
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