• 17.08.2012, 16:25:43
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Waldner: Kein Verständnis für unverhältnismäßig scharfes Urteil

Staatssekretär zeigt sich enttäuscht über hohes Strafausmaß im Fall der russischen Künstlergruppe "Pussy Riot".

Wien (OTS) - "Die Verurteilung der Bandmitglieder zu zwei Jahren
Haft ist eine völlig unverhältnismäßige Strafe in Anbetracht der
erhobenen Vorwürfe. Eine friedliche Kunstaktion kann nicht als
Verbrechen gelten, das zu einer langanhaltenden Inhaftierung führt.
Kritik ist ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie", so
Staatssekretär Waldner anlässlich des heute ergangen Urteils gegen
drei Mitglieder der russischen Punkband "Pussy Riot".

"Das Urteil macht mich auch vor dem Hintergrund, dass ich mich
viele Jahre für die Kunst und die Anliegen von KünstlerInnen in
Österreich und international eingesetzt habe, besonders betroffen",
so Waldner. "Ich fordere die russischen Behörden erneut auf, das
Menschenrecht auf Meinungsfreiheit zu achten. Die Antwort der Politik
auf eine Kunstaktion, auch wenn diese provoziert, kann nach unserem
Verständnis von Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst nicht darin
bestehen, junge Künstlerinnen vor Gericht zu stellen und mit
langjährigen Haftstrafen zu bedrohen. Die Verurteilung ist ein
Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 10
der Europäischen Menschenrechtskonvention", betonte der
Staatssekretär.

Die russische Künstlerinnengruppe hatte am 21. Februar 2012 in
einer Moskauer Kirche ein "Punk-Gebet" gegen die Wiederwahl von
Präsident Wladimir Putin abgehalten. Seit ihrer Festnahme im März
befanden sich die drei Mitglieder Maria Alechina, Nadeschda
Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch in Untersuchungshaft. Ihnen
wurde vorgeworfen mit ihrer Aktion Art. 213 Abs. 2 des russischen
Strafgesetzbuches ("Rowdytum") verletzt zu haben, der eine
Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren vorsieht.

"Auch im Hinblick auf die menschliche Situation der drei
Angeklagten habe ich gehofft, dass sie unverzüglich auf freien Fuß
gesetzt werden. Die schon seit März andauernde Haft und die heutige
Verurteilung ist besonders für zwei der Angeklagten, die dadurch
schon monatelang von ihren kleinen Kindern getrennt sind, eine
schwere seelische Belastung", so Waldner abschließend.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Presseabteilung
Tel.: +43(0)501150-3262,4549,4550; F:+43(0)501159-213
mailto:abti3@bmeia.gv.at
http://www.aussenministerium.at, http://www.bmeia.gv.at

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