- 17.08.2012, 10:03:45
- /
- OTS0042 OTW0042
Rotkreuz-Tipps: Richtig reagieren bei einer Pilzvergiftung
Was tun, wenn man den giftigen Knollenblätterpilz mit einem Champignon verwechselt hat?
Wien (OTS/Rotes Kreuz) - Im Spätsommer sprießen wieder die
Schwammerln aus dem Boden. Doch Vorsicht ist geboten. Von den mehr
als 3.000 Pilzarten, die es in Mitteleuropa gibt, sind rund 150
giftig. "Wir unterscheiden zwischen zwei Hauptgruppen von
Pilzgiften", informiert Chefarzt Dr. Wolfgang Schreiber vom
Österreichischen Roten Kreuz. "Bei der ersten Gruppe treten die
Vergiftungssyndrome nach einer langen Latenzzeit, die zwischen vier
Stunden und mehreren Tagen betragen kann, auf. Die zweite Gruppe ist
weniger gefährlich. Hier treten die Vergiftungssyndrome schon nach 15
Minuten bis vier Stunden auf. Meist kommt es dann zu sehr
unangenehmen Beschwerden, die mehrere Tage anhalten."
Für etwa 90 Prozent der tödlichen Pilzvergiftungen ist der
Knollenblätterpilz verantwortlich. Vor allem unerfahrene
Schwammerlsucher können den Knollenblätterpilz leicht mit Champignons
verwechseln. Je nach Menge des aufgenommenen Gifts stellt sich nach
acht bis 24 Stunden heftiger Brech-Durchfall ein. Nach ein bis zwei
Tagen lassen die Durchfälle nach. Dafür kommt es zum Auftreten
schwerer Organschäden, insbesondere der Leber.
"Bei Verdacht auf eine Vergiftung durch Knollenblätterpilze sollte
schnellstmöglich ein Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden",
sagt Schreiber. "Erbrochenes und Pilzreste sollten in einem
Plastiksack aufbewahrt und mitgenommen werden."
Die sicherste Methode, sich nicht mit Pilzen zu vergiften, ist die
Fähigkeit, die diversen Arten genau voneinander unterscheiden zu
können. "Wer dazu nicht imstande ist oder Zweifel hat, sollte sich an
Experten in Pilzberatungsstellen wenden", so Schreiber.
Rückfragehinweis:
Mag. Monika Primenz Österreichisches Rotes Kreuz, Presse- und Medienservice Tel.: +43 1 589 00-153 Mobil: +43 664 544 46 19 mailto:monika.primenz@roteskreuz.at http://www.roteskreuz.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ORK