- 13.08.2012, 11:03:23
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VIER PFOTEN mit konkreten Vorschlägen für ein verbessertes Tierversuchsgesetz
Appell an Wissenschaftsminister Töchterle: Stellungnahmen ernst nehmen
Wien (OTS) - Am Freitag, 10. August 2012, endete die
Begutachtungsfrist für das von Wissenschaftsminister Töchterle
präsentierte Tierversuchsgesetz. Für VIER PFOTEN steht fest: Die
Chance, die Vorreiterrolle beim Tierschutz innerhalb der EU zu
behalten und auszubauen, wurde nicht genutzt. Die
Tierschutzorganisation hat daher eine Stellungnahme mit konkreten
Änderungsvorschlägen erarbeitet, die dem Wissenschaftsminister
übermittelt wurden.
Eine Überarbeitung des Gesetzes war notwendig geworden, um die
EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Tierversuchs-Gesetzgebung in
Europa umzusetzen. "Bei einigen Punkten in der EU-Richtlinie gibt es
einen Spielraum für die Mitgliedsstaaten. Österreich sollte seiner
Tradition gemäß danach trachten, die Gesetzgebung an die obere Grenze
anzupassen. Statt dessen hat Minister Töchterle sogar
Verschlechterungen hinsichtlich des bisherigen Gesetzes vorgesehen",
kritisiert VIER PFOTEN-CEO Helmut Dungler.
Eine solche Verschlechterung gibt es beispielsweise bei den
Kontrollen von Betrieben und Einrichtungen, die Tierversuche
durchführen. Bisher wurde in Österreich ein Mal jährlich
kontrolliert. Der Töchterle-Entwurf sieht vor, dass jährlich nur ein
Drittel der Betriebe geprüft werden müssen. "Die EU lässt hier aber
einen Spielraum nach oben", erklärt Dungler. "Dies würde uns die
Möglichkeit einräumen, sogar bis zu zwei Mal jährlich Kontrollen bei
all jenen Einrichtungen durchzuführen, die Anlass zu Misstrauen
geben."
Lächerliche Strafen bei Vergehen
Geradezu lächerlich sind die vorgesehenen Bußen bei Vergehen, die
sich auf eine Verwaltungsstrafe von 7.250 Euro beschränken. "Damit
ist für einen großen Konzern die abschreckende Wirkung gleich null",
sagt Helmut Dungler. VIER PFOTEN fordert daher Strafen bis zu 1
Million Euro sowie die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung
bei Vergehen gegen das Gesetz.
Ein weiterer Kritikpunkt von VIER PFOTEN am
Tierversuchs-Gesetzesentwurf: Es ist niemand vorgesehen, der bei
Entscheidungen über die Sinnhaftigkeit von Tierversuchen die
Interessen der Tiere vertritt oder bei erfolgter Genehmigung über ein
Recht auf Berufung verfügt. Ein solcher "Tierversuchs-Anwalt" wäre
aber laut Dungler notwendig: "Idealerweise sollte es in ganz
Österreich mehrere Anwälte geben, und sie sollten auch Kontrollen
durchzuführen können."
Unter den weiteren Forderungen von VIER PFOTEN finden sich die
Erweiterung des Verbotskatalogs der verschiedenen Testmethoden sowie
ein klarer Evaluierungskatalog zur Abwägung von Schaden und Nutzen
eines Tierversuchs-Projekts.
Appell an Minister Töchterle: Chance zur Verbesserung nutzen!
"Nun liegt es an Minister Töchterle, die Stellungnahmen der NGOs
ernst zu nehmen und das Gesetz entscheidend zu verbessern", erklärt
Helmut Dungler. Es gehe dabei schließlich um die künftige Position
Österreichs beim Tierschutz in Europa: "Die Frage ist: Nutzt
Töchterle die Chance, Österreichs Vorreiterrolle in der EU
auszubauen, oder versinken wir in diesem so wichtigen Bereich einfach
in die Bedeutungslosigkeit?", so Dungler abschließend.
Die vollständige Stellungnahme von VIER PFOTEN zum Entwurf zum
Tierversuchsgesetz des Wissenschaftsministeriums finden Sie auf
http://bit.ly/OlKRWi
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