• 10.08.2012, 12:19:35
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  • OTS0082 OTW0082

OGH Entscheidung - Gültigkeit von Gutscheinen

Wien (TP/OTS) - Die Firma WEBHOTELS mit Sitz in Wien, die seit
vielen Jahren auf http://www.thermengutscheine.at erfolgreich
Wertgutscheine, die in Thermen und Hotels in Österreich eingelöst
werden können, vertreibt, begrüßt den weiteren Schritt in Richtung
Klärung der Rechtsfrage bezüglich der Gültigkeit von Gutscheinen
durch die jüngste Entscheidung des OGH, würde sich aber eine klare
Regelung durch den Gesetzgeber wünschen.

"Im täglichen Geschäftsleben ändert sich für die Inhaber unserer
"Thermengutscheine" jedoch nichts, da wir ohnehin die Gültigkeit
unserer Gutscheine auf Nachfrage im Kulanzwege verlängern" sagt Mag.
Martin Pühringer, einer der Geschäftsführer des Unternehmens.

"Die Verlängerung, die wir kostenlos für die Gutscheininhaber
durchführen, wird auch rege genutzt; die Gutscheine werden eigentlich
alle früher oder später eingelöst. Als seriöses Unternehmen mit
langjähriger Marktpräsenz ist uns dieser Service - genauso wie die
hohe Qualität unsere Produkte - für unsere Kunden ein Anliegen."

WEBHOTELS bietet auch jetzt allen Kunden an, die weitere
Gültigkeit der bereits verschenkten "Thermengutscheine", die mit
einem Datum versehen sind, schriftlich zu bestätigen.
Dies kann man jederzeit per E-Mail an office@webhotels.at unter
Angabe der Gutscheinnummern formlos anfordern und bekommt umgehend
eine schriftliche Bestätigung der weiteren Gültigkeit der Gutscheine
damit Sie beruhigt auf Urlaub fahren können.", so Mag. Pühringer.

Rückfragehinweis:

Mag. Martin Pühringer 
   Geschäftsführer
   WEBHOTELS PS GmbH & Co KG
   Dommayergasse 7/12
   A-1130 Wien
   http://www.webhotels.at 
   Tel.: +43 (0)1 877 60 12-11
   Fax: +43 (0)1 877 60 12-14
   office@webhotels.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TMP

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