- 07.08.2012, 15:32:37
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KURIER-Chefredakteur Brandstätter verliert Gegendarstellungs-Klagen gegen ÖSTERREICH
Richterin bestätigt: Brandstätter hat Angebot für Lobbying-Tätigkeit an die ÖBB geschickt
Wien (OTS) - KURIER-Chefredakteur Helmut Brandstätter hat heute
vor dem Landesgericht Wien vor Richterin Mag. Beber ein von ihm
angestrengtes Gegendarstellungs-Verfahren gegen ÖSTERREICH in erster
Instanz verloren.
Brandstätter wollte zum wiederholten Mal vor Gericht eine
Gegendarstellung zum ÖSTERREICH-Bericht erreichen, wonach er kurz vor
seiner Übernahme der KURIER-Chefredaktion als PR-Berater ein
Lobbying-Angebot an die ÖBB gestellt hat. In diesem Lobbying-Angebot
bot Brandstätter für insgesamt 108.000 Euro dem ÖBB-Vorstand bezahlte
Kontaktvermittlung zu führenden ÖVP-Politikern an.
In seiner Gegendarstellung wollte Brandstätter behaupten, das
Lobbying-Mail sei nicht von ihm direkt an die ÖBB sondern nur als
interne Aktennotiz an eine befreundete Agentur ergangen.
Die Richterin wies das Gegendarstellungs-Begehren von Brandstätter
vollinhaltlich ab. In ihrem für den KURIER-Chefredakteur äußerst
peinlichen Urteil sieht es die Richterin als erwiesen an, dass
Brandstätter dem ÖBB-Vorstand bezahltes Lobbying bei ÖVP-Politikern
angeboten hat. Das von ÖSTERREICH veröffentlichte Mail sei richtig,
von Brandstätter verfasst und direkt an den ÖBB-Vorstand gerichtet
gewesen. Die von ÖSTERREICH veröffentlichte Behauptung, Brandstätter
habe den ÖBB Lobbying angeboten - die übrigens in einem zweiten
Verfahren von seinem Agenturpartner Dr. Dietmar Ecker vollinhaltlich
bestätigt wurde - sei somit richtig.
In einem zweiten Gerichtsverfahren wurde eine Privatklage von
Wolfgang Fellner gegen Helmut Brandstätter abgewiesen. Brandstätter
hatte behauptet, das in ÖSTERREICH abgedruckte Mail mit seinem
Lobbying-Angebot sei ein gefälschtes Dokument gewesen. Die Richterin
befand in ihrem Urteil, dass das Mail zwar inhaltlich völlig
unverändert und korrekt wiedergegeben wurde, durch das Weglassen des
Mail-Empfängers (auf dessen Wunsch) aber eine Veränderung am Dokument
vorgenommen worden sei. Da Brandstätter Fellner nicht direkt der
Fälschung bezichtigt habe, sei dieser auch nicht klageberechtigt.
Beide Urteile sind erstinstanzlich, in beiden Fällen wurde Berufung
angemeldet.
Rückfragehinweis:
ÖSTERREICH, Herausgeber
Wolfgang Fellner
Tel.: (01) 588 11 / 1000
E-Mail: [email protected]
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