- 01.08.2012, 14:42:01
- /
- OTS0139 OTW0139
ÖAMTC kritisiert Kurzparkzonen-Zick-Zack-Kurs auch bei der Grenzziehung
Club fordert klare Kennzeichnung an den Zonengrenzen sowie innerhalb der Zonen
Wien (OTS) -
Die heute bekannt gewordenen Details über die Grenzziehung der
Kurzparkzonen überträgt den bisherigen Kurs der Stadt Wien zur
Parkraumbewirtschaftung auf die Landkarte: nämlich ein konfuses
Zick-Zack. "Wo sich die Verkehrsteilnehmer Konsequenz und Klarheit
erwartet haben, lässt die Stadtverwaltung Bewohner und Besucher in
die Falle tappen", kritisiert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Ursprünglich hatte es geheißen, dass als Grenze markante geradlinige
Straßenzüge herangezogen werden sollen, damit man auch als Besucher
nicht in die Strafenfalle tappt. "Die nun definierten Zonengrenzen um
den Bahnhof Hütteldorf, entlang der Westbahn, an der Altmannsdorfer
Straße und beim Wilhelminenspital gleichen aber eher einem
verwirrenden Zick-Zack-Kurs", so der ÖAMTC-Chefjurist.
Die vom ÖAMTC kritisierten Schwachstellen im Detail:
* Bereich Wilhelminenspital: Die Grenze an markanten Straßenzügen
anzulegen wurde als Begründung dafür herangezogen, dass die Achse
Leyserstraße - Maroltingergasse - Sandleitengasse - Güpferlingstraße
die durchgehende Außengrenze für die Bezirke 14 bis 17 sein soll.
Daher ist auch die Aufblähung der Zone bis auf den Wilhelminenberg
gestrichen worden. "Es hätte also einen geraden Straßenzug mit klaren
einheitlichen Regeln geben können, etwa auch was die Einbeziehung
dieser Straßenkette in die Zone betrifft", erklärt Hoffer.
* Bereich 14. Bezirk: Die Leyserstraße bildet die Außengrenze und ist
selbst nicht in die Kurzparkzone eingeschlossen. Erst bei den
Kreuzungen, an denen man Richtung Stadtzentrum abbiegt, wird es
Tafeln geben.
* Bereich 16. Bezirk: Auf die Leyserstraße folgt im 16. Bezirk die
Maroltingergasse, die bis zum Flötzersteig als Grenze gilt. Sie ist
in die Zone einbezogen. Darauf hin schlägt die Grenze plötzlich einen
Haken nach links und verläuft über die schmale Montleartstraße direkt
am Wilhelminenspital vorbei. Diese Straße ist wiederum in die Zone
integriert. Am Ende der Montleartstraße kreuzt die Zonengrenze die
Thaliastraße und verläuft entlang der Endstelle der Linie 2 wieder
zurück zur bekannten Achse in die Kreuzung mit der Maroltingergasse.
Ab dieser Stelle heißt die Achse nun Sandleitengasse. Ab hier geht es
auch einheitlich weiter über die Güpferlingstraße, quer über die
Hernalser Hauptstraße, zur wieder eher wenig auffälligen Alszeile.
Dort folgt ein rechter Winkel nach rechts, in Richtung Stadtmitte.
* Bereich Altmannsdorfer Straße: Ähnliches springt auch bei der
Grenzziehung im 12. Bezirk ins Auge. Hier wird die beinahe
geradlinige Achse Grünbergstraße - Altmannsdorfer Straße durch eine
dreieckige Ausbuchtung in Böhringer Gasse - Belghofergasse
unterbrochen.
* Bereich Bahnhof Hütteldorf: Der Bereich Bahnhof Hütteldorf steht
als isolierter Fleck, eine Art vorgelagerter Kurzparkinsel, an der
Westausfahrt. Ob die Grenzstraßen Bergmillergasse - Linzer Straße -
Bahnhofstraße auch bewirtschaftet werden, konnte von Seiten der Stadt
noch nicht beantwortet werden.
* Bereich Penzing: Kurz nach dem Bahnhof Hütteldorf beginnt ab der
Deutschordenstraße wieder ein schmaler Streifen, der mit "entlang der
Westbahn" geografisch eher schnoddrig beschrieben ist. "Da die
Straßenzüge, vermutlich Hackinger Straße - Cumberlandstraße, nicht
angeführt sind, lässt sich mit der Formulierung, dass 'diese
Straßenzüge nicht bewirtschaftet werden' eher wenig anfangen",
kritisiert der ÖAMTC-Chefjurist-
Die Kundmachung erfolgt ausschließlich mittels Verkehrszeichen,
Bodenmarkierungen können - müssen aber nicht angebracht werden.
Der ÖAMTC verlangt, dass innerhalb der neuen Zonen
Erinnerungsschilder und blaue Manschetten an den
Verkehrszeichensäulen montiert werden. Die Straßenverkehrsordnung
lässt solche Kennzeichnungen zu.
MAG. MARTIN HOFFER
Leiter Rechtsdienste I Konsumentenschutz,
Mitgliederinteressen & Kommunikation
T +43 (0)1 711 99 21281 | H +43 (0)664 613 1281 | F +43 (0)1 711 99
20 21281
[email protected] | www.oeamtc.at/recht | ÖAMTC ZVR 730335108
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Medien Mobilitätsinformationen
Tel.: +43 (0)1 71199 21795
mailto:[email protected]
www.oeamtc.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAC






