- 01.08.2012, 08:22:20
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Parkraumbewirtschaftung: Regelungen im Erweiterungsgebiet festgelegt - ANHANG
Wien (OTS) - Die Parkraumbewirtschaftung in Wien wird mit
1.10.2012 auf Teile der Bezirke 12, 14, 15, 16 und 17 ausgeweitet.
Die Regelungen lauten im Detail:
Geltungsdauer:
Die Dauer der Kurzparkzeiten in den neuen Gebieten umfasst
einheitlich an Werktagen den Zeitraum von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
(ausgenommen Bereich Stadthalle). An Wochenenden und Feiertagen ist
die Kurzparkzone außer Kraft (ausgenommen Bereich Stadthalle).
Im Bereich Stadthalle gilt die Kurzparkzone von 9:00 Uhr bis 22:00
Uhr an Werktagen. An Wochenenden (Samstag, Sonntag) und an Feiertagen
gilt die Kurzparkregelung von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Kosten
Für das Parkpickerl fallen im Erweiterungsgebiet Kosten von 90 Euro
pro Jahr zuzüglich Verwaltungsgebühren (45 Euro bei Online-Bestellung
bzw. 50 Euro) an.
Ausnahme: Im Bereich Stadthalle kostet das Parkpickerl wie in den
Innenbezirken 120 Euro pro Jahr zuzüglich Verwaltungskosten.
Geltungsbereiche (siehe Plan)
Allgemein
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird in den Bezirken 12,
14, 15, 16 und 17 umgesetzt. Grundsätzlich haben alle BewohnerInnen
mit Hauptwohnsitz in den Bezirken 12, 14, 15, 16 und 17 die
Berechtigung ein Parkpickerl für jeweils ihren Bezirk zu erwerben.
Eine Sonderregelung gilt für den Bereich um die Stadthalle. Alle
AntragsstellerInnen erhalten detaillierte Informationen darüber, wo
sie mit dem jeweiligen Pickerl parken dürfen.
12. Bezirk - Meidling
Die Kurzparkzone im 12. Bezirk wird durch die Bezirksgrenzen und die
Straßenzüge Altmannsdorfer Straße und Dr.
Boehringer-Gasse/Belghofergasse begrenzt. Die Altmanndorfer Straße
bzw. und Dr. Boehringer-Gasse/Belghofergasse sind selbst nicht Teil
der Kurzparkzone. BewohnerInnen des gesamten 12. Bezirks können ein
Parkpickerl für die bewirtschaftete Zone im 12. Bezirk erwerben.
14. Bezirk - Penzing
Die Kurzparkzone im 14. Bezirk gilt rund um den Bahnhof Hütteldorf
und ab Deutschordenstraße, entlang der Westbahn, Ameisgasse,
Leyserstraße, Maroltingergasse. Die Grenzstraßen sind nicht Teil der
bewirtschafteten Zone.
Mit dem Parkpickerl für den 14. Bezirk ist es zusätzlich möglich, im
15. Bezirk zu parken, ausgenommen ist der Bereich rund um die
Stadthalle. Hier gilt das Pickerl für den 14. Bezirk nicht. Zum 16.
Bezirk gelten Überlappungsbereiche, in denen ebenfalls geparkt werden
kann.
15. Bezirk - Rudolfsheim-Fünfhaus
Im gesamten 15. Bezirk wird die Parkraumbewirtschaftung eingeführt.
Das Parkpickerl für den 15. Bezirk gilt auch in der bewirtschafteten
Zone im 14. Bezirk und in den Überlappungsbereichen zum 16. Bezirk.
Für den Bereich Stadthalle gilt wie bisher eine Sonderregelung.
BewohnerInnen des 15. Bezirks außerhalb des Bereichs Stadthalle
können wählen:
Variante 1: Parkpickerl für 90 Euro für den 15. Bezirk exklusive
Bereich Stadthalle jedoch gültig für den 14. Bezirk und für die
Überlappungsbereiche im 16. Bezirk
Variante 2: Parkpickerl für 120 Euro für den gesamten 15. Bezirk
inklusive Bereich Stadthalle sowie im 14. Bezirk und den
Überlappungsbereichen im 16. Bezirk.
Bereich Stadthalle
Für den Bereich um die Stadthalle gilt ein eigenes Pickerl, das 120
Euro pro Jahr kostet zzgl. Verwaltungsabgaben. Anspruch auf ein
"Stadthallen-Pickerl" haben alle BewohnerInnen des 15. Bezirks.
Zusätzlich gibt es in den Bezirken 14 und 16 kleine Bereiche, die
Zugang zum "Stadthallenpickerl" haben. Auch in diesen Bereichen
besteht jeweils die Wahlmöglichkeit ein Pickerl für 90 Euro bzw. 120
Euro zu erwerben.
16. Bezirk - Ottakring
Die Kurzparkzone im 16. Bezirk ist im Westen begrenzt durch die
Montleartstraße, die Ottakringer Straße und die Sandleitengasse.
Diese Straßenzüge sind Teil der bewirtschafteten Zone. Darüber hinaus
gilt das Parkpickerl für den 16. Bezirk auch in Überlappungsbereichen
zum 14., 15., und 17. Bezirk. Alle BewohnerInnen des gesamten 16.
Bezirks können ein Pickerl für den 16. Bezirk erwerben.
17. Bezirk - Hernals
Die Kurzparkzone im 17. Bezirk ist im Westen begrenzt durch die
Sandleitengasse, Güpferlingstraße, Alszeile, Leopold-Kunschak-Platz,
Richthausenstraße und die Lidlgasse. Diese Straßenzüge sind Teil der
bewirtschafteten Zone. Darüber hinaus gilt das Parkpickerl für den
17. Bezirk auch im Überlappungsbereich zum 16. Bezirk. Alle
BewohnerInnen des gesamten 17. Bezirks können ein Pickerl für den 17.
Bezirk erwerben.
Beschäftige und Betriebe
Alle Regelungen für Wirtschaftstreibende und Beschäftigte, die
bereits mit der Wirtschaftskammer Wien vereinbart und veröffentlicht
wurden, behalten ihre Gültigkeit.
KleingärtnerInnen
Für KleingärtnerInnen im bewirtschafteten Gebiet besteht eine
Ausnahmeregelung. Sie können ein "Saisonpickerl" für die Dauer von
acht Monaten erwerben, auch wenn sie keinen Hauptwohnsitz im
bewirtschafteten Gebiet haben.
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Rückfragehinweis:
Mag. Leopold Bubak Leiter der Magistratsabteilung 65 Tel.: 01/79514/38311 mailto:leopold.bubak@wien.gv.at Andreas Baur Mediensprecher Vzbgm. Maria Vassilakou 0664 831 74 49 andreas.baur@wien.gv.at
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