• 31.07.2012, 14:55:54
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SPÖ OÖ: Anreize für Unternehmen, die zu wenig Ältere beschäftigen oder sie krank machen!

Präsident Leitl liegt falsch - bei Selbstständigen Zuerkennungsquote für I-Pension viel höher als bei ArbeitnehmerInnen

Linz (OTS/SP OÖ) - Wer keine älteren ArbeitnehmerInnen anstellt,
sie kündigt oder ihre Arbeitskraft verschleißt, soll dafür künftig
für die Folgekosten einen höheren Beitrag leisten, fordern AK-Chef
Herbert Tumpel und ÖGB-Präsident Erich Foglar als Begleitmaßnahme zur
Neuregelung der Invaliditätspension. "Es ist höchste Zeit für die
Wirtschaft Verantwortung zu übernehmen. Es ist in höchstem Maße
unsolidarisch sich einerseits zu beklagen, dass es nicht genügend
qualifizierte Arbeitskräfte gibt und andererseits keine erfahrenen
ArbeitnehmerInnen einzustellen oder im Betrieb zu halten. Mich
interessiert, wie es um das Verhältnis jung zu alt in so manchen
Betrieben bestellt ist. Ich befürchte, dass die wenigsten ihre
Verantwortung wahrnehmen und Arbeitsbedingungen so gestalten, dass
Menschen überhaupt noch arbeiten können, wenn sie in ein bestimmtes
Alter kommen", merkt Christian Horner, Landesgeschäftsführer der SPÖ
Oberösterreich, an.

Vorstellbar wäre zum Beispiel, einen Anreiz zur Verhaltensänderung
für Unternehmen zu schaffen, die unterdurchschnittlich wenig ältere
Beschäftigte (55 - 64 jährige) haben. "Sie müssen das ausgleichen,
indem sie einen höheren Beitrag zur Pensionsversicherung zahlen",
kann sich Horner vorstellen. Sinnvoll wäre auch der AK-Vorschlag,
ein Krankenstandsmonitoring einzuführen, das bei auffälligen
Krankenstandszahlen eine verpflichtende Evaluierung und Beratung
auffälliger Betriebe zur Folge hat. Denn belastende
Arbeitsbedingungen - und darunter fallen körperliche Belastungen
genauso wie etwa ein geringschätziger Umgang von Vorgesetzten mit
MitarbeiterInnen - machen immer mehr ArbeitnehmerInnen krank. Da
wären die Unternehmen laut Horner gefordert zu handeln: Verringerung
von Arbeitsverdichtung und Stress, Verkürzung der tatsächlichen
Arbeitszeit durch Überstundenabbau wäre hier einmal ein Anfang.

Was noch auffällt: 2010 wurden österreichweit nur 35 Prozent der
neuen I-Pensionsanträge Unselbständiger positiv erledigt. Bei
Gewerbetreibenden lag der Anteil bei 62 Prozent. Bei den
Bäuerinnen/Bauern wurden sogar drei Viertel aller I-Pensionsanträge
anerkannt. Neben rechtlichen Unterschieden bei der Verweisbarkeit auf
andere Tätigkeiten, scheint es dafür auch noch einen anderen Grund zu
geben: Während im bestimmenden Gremium der unselbständig
Erwerbstätigen sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen
über die Zuerkennung einer I-Pension entscheiden, beschließen bei den
Trägern der Selbständigen nur die ArbeitgeberInnen eine Zuerkennung
oder Ablehnung.

"Wenn jemand zu krank für die Arbeit ist, muss er die Möglichkeit
haben, in Invaliditätspension zu gehen. Das ist gut so, für alle
Kranken, egal ob UnternehmerInnen, Bauern/Bäuerinnen oder
ArbeitnehmerInnen. Aber ungewöhnlich ist schon, dass die
Zuerkennungsquote bei Selbständigen unter den I-PensionistInnen
wesentlich höher ist als bei den unselbständig Erwerbstätigen. Da
sollte Präsident Leitl einmal genauer hinschauen. Er liegt
gesamtgesellschaftlich falsch, wenn er nur Vorteile für die
Wirtschaft fordert", zeigt sich Horner verwundert.

Rückfragehinweis:
Dr.in Sabine Naderer
Kommunikationsmanagement
SPÖ Oberösterreich
T: +43(0)732/772611/38
M: +43(0)664/8265501

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