• 24.07.2012, 15:37:30
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  • OTS0171 OTW0171

ADMIRAL weiterhin im Spiel um Spielbankenkonzessionen

Keine inhaltliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Zulässigkeit der Vergabe von Spielbankenkonzessionen in Paketen

Gumpoldskirchen (OTS) - Die ADMIRAL Casinos & Entertainment AG
("ADMIRAL"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der NOVOMATIC
AG, hat im November 2011 einen Individualantrag beim
Verfassungsgerichtshof eingebracht, um die Zulässigkeit der vom
Bundesministerium für Finanzen gewählten Vergabe von
Spielbankenkonzessionen in Sechser-Paketen (sog. "Stadtpaket" und
"Landpaket") prüfen zu lassen. Namhafte Juristen wie Univ. Prof.
Heinz Mayer hatten profunde Bedenken gegen diese Vorgehensweise des
Finanzministeriums geäußert.

Der Verfassungsgerichtshof hat den Individualantrag kürzlich aus
verfahrensrechtlichen Überlegungen mit dem Hinweis zurückgewiesen,
dass für ADMIRAL die Möglichkeit besteht, ihre Bedenken gegen die
Zulässigkeit der Spielbankenausschreibung mit einer auf Art. 144 B-VG
gestützten Bescheidbeschwerde anzufechten. Das bedeutet, dass ADMIRAL
weiterhin die gesamte Verfahrensunterlage hinsichtlich aller sechs
Einzelkonzessionen wie auch die Zuschlagskriterien anfechten kann.

ADMIRAL sieht der Vergabe der Spielbankenkonzessionen und deren
Begründung mit Interesse entgegen.

Rückfragehinweis:
ADMIRAL Casinos & Entertainment AG
Dr. Christian Gernert
Email: pr@admiral.at
Telefon: +43 2252 606891

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