• 24.07.2012, 12:14:31
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Diakonie begrüßt "Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung bis 2020"

Der Plan ist ambitioniert - jetzt mit konsequenter Umsetzung beginnen!

Wien (OTS) - "Endlich gibt es einen klar definierten
Handlungsplan, um die längst unterzeichnete "UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen" auch in Österreich umzusetzen.
Der heute beschlossene Nationale Aktionsplan bis 2020, kurz NAP
genannt, ist das Instrument dazu", zeigt sich Michael Chalupka,
Direktor der Diakonie Österreich, vom jüngsten Ministerrats-Beschluss
erfreut. "Die im NAP enthaltenen Maßnahmen sind sehr umfangreich -
das heißt, in den nächsten acht Jahren kommt ein dichtes Programm auf
die österreichische Bundesregierung zu. Mit der Umsetzung muss sofort
begonnen werden, sonst geht wertvolle Zeit verloren."

"Die Freude über den eineinhalb Jahre erwarteten Beschluss soll
allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Maßnahmen nur
unzureichend formuliert sind, oder die Zuständigkeiten nicht in
Bundes-Kompetenz fallen. Somit ist ungewiss, wie mit diesen Inhalten
umgegangen werden wird", so Chalupka.

Für die Diakonie haben drei Themen Priorität:

Stärkung der Selbstvertretung

Menschen mit Lernbehinderung wollen und können für sich selbst
sprechen. Selbstvertretungsstrukturen sollen laut NAP gefördert
werden - wie das im Detail geschehen soll, ist jedoch offen. Ein
positives Beispiel hierfür ist das Konzept der WerkstättenrätInnen
und WohnrätInnen, wie es im Bundesland Oberösterreich auf Grundlage
des Chancengleichheitsgesetzes verankert ist und finanziert wird.
Eine bundesweite Regelung diesbezüglich wäre laut Diakonie ein erster
Schritt zu mehr Selbstvertretung.

Hilfsmittel und assistierende Technologien

Eine zentrale Anlaufstelle sowie die engere Zusammenarbeit aller
Kostenträger für Hilfsmittel, wie im NAP vorgeschlagen, bringen
erhebliche Erleichterung in den Alltag von Menschen mit
Behinderungen. Für die Diakonie fehlt allerdings nach wie vor ein
Rechtsanspruch auf Hilfsmittel, um Sicherheit zu haben, dass
notwendige Geräte schlussendlich auch finanziert werden.

Inklusive Bildung

Die vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf Bildung laut NAP gehen
nicht weit genug. Die Diakonie ist davon überzeugt, dass ein
gesetzlicher Anspruch auf inklusive Bildung (a) für alle Kindergärten
und Schulen und (b) für alle Schulstufen, also insbesondere auch über
die neunte Schulstufe hinaus, gewährleistet sein muss. Dies kann zwar
im Rahmen von Schulversuchen und Modellregionen erprobt werden, ein
Bekenntnis zur Übernahme in das reguläre Bildungswesen ist jedoch
unerlässlich.

Rückfragehinweis:

DI Petra Jens / Diakonie Österreich
   Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: 01 / 409 80 01 - 15
   Mobil: 0664-82 73 491
   E-Mail: [email protected]
   Web: www.diakonie.at

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