• 19.07.2012, 16:00:46
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  • OTS0176 OTW0176

EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG / Einberufung der Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 29. August 2012, um
14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5, Gebäudeteil B, Raum
20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt am Main, stattfindenden 26.
ordentlichen Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG ein.

TAGESORDNUNG

1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2011 der KAP Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage des
Berichts des Aufsichtsrats.

2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
  von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn 
  
per 31. Dezember 2011 in Höhe von                               36.747.887,24 
Euro

eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je Stückaktie,
insgesamt also
6.624.446,00 Euro
auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag
in Höhe von
30.123.441,24 Euro

auf neue Rechnung vorzutragen.

3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5 Beschlussfassung über Ergänzung des Gegenstandes des Unternehmens -
Satzungsänderung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 1 Absatz 1 der Satzung wird nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt:

"(1) Die Gesellschaft erbringt auch Finanzdienstleistungen an verbundene
Unternehmen, soweit deren Erbringung einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz
nicht bedarf."

6 Beschlussfassung über Anpassung der Satzung hinsichtlich der
Bekanntmachungen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 3 der Satzung wird geändert und lautet wie folgt:

"Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger."

7 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der am 29.8.2012
stattfindenden Hauptversammlung. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes
(AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.
Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der
Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

1. Claas E. Daun, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Vorstands der Daun &
Cie. AG, Rastede,
2. Michael Kranz, Rechtsanwalt/Steuerberater, Bad Zwischenahn,
3. Michael Krause, Diplom-Betriebswirt, Geschäftsführer der NKD Vertriebs
GmbH, Düsseldorf,

gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt,
zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen
zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.

8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 17.223.559,60 Euro und ist in
6.624.446 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von je 2,60 Euro und mit einer Stimme je Stückaktie eingeteilt. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung im Bundesanzeiger dementsprechend 6.624.446 Stück.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte -
und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Mittwoch, den 08. August
2012 (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum
Ablauf des Mittwoch, den 22. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ) der KAP
Beteiligungs-AG unter der Anschrift

KAP Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung 2012
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1
General Meetings
60261 Frankfurt
Telefax 069 - 136 -26351

{[email protected]}[HYPERLINK:
mailto:[email protected]]

zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum
für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär
oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der Gesellschaft
vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail-Adresse zu
übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der
Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
zu wenden und mit diesen abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft
benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese
Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis
spätestens Dienstag, den 28. August 2012, bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax
oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft:

KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice -

Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda
        Telefax: +49 (0)6428 705-304

        E-Mail: {[email protected]}[HYPERLINK: mailto:[email protected]]

unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der
Internetadresse

{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung]

abgerufen werden können, erteilt werden. Der Nachweis einer erteilten
Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgewiesen wird. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist
eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung der
Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären
von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an auf dem
Internetportal der Gesellschaft unter

{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung]

unter Angaben zu den Rechten der Aktionäre

zur Verfügung.

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet
werden:

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen
und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Sonntag,
den 29. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 14. August 2012, 24:00 Uhr MESZ
zugehen.

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG

Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung
ausgeübt werden. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben genannte
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für
die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Veröffentlichungen auf dem Internetportal der Gesellschaft

Folgende Unterlagen sind alsbald nach Veröffentlichung dieser Einberufung
der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung]

zugänglich:

- der Inhalt dieser Einberufung,
- eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss
gefasst
werden soll sowie

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

- der Jahresabschluss und der Lagebericht (HGB) 2011,
- der Geschäftsbericht 2011 mit dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht
(IFRS) 2011,
- der Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2011 und
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
verwendet werden können sowie
- nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
Internetadresse bekannt gegeben.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Kandidaten sind bei nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder
eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bei den unter (ii) aufgeführten
Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:

1.      Claas E. Daun, 
       (i)     1. Stöhr & Co. AG i. L., Mönchengladbach (Vorsitzender)
               2. Mehler AG, Fulda (Vorsitzender)
               3. Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
       (ii)    1. Steinhoff International Holdings Ltd., 
                  Johannesburg,  Südafrika, 
               2. Zimbabwe Spinners & Weavers Ltd., Harare, Zimbabwe

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf
Folgendes hingewiesen: Herr Claas E. Daun beabsichtigt, im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der
Aufsichtsrat mit, dass Herr Claas E. Daun als Mitglied des Vorstands des
Hauptaktionärs, der DAUN & Cie. AG, mit einer direkten Beteiligung von mehr als
10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft als nicht unabhängig im Sinne
der Ziffer 5.5.1 Absatz 4 i.V.m. m Absatz 6 DCGK anzusehen ist. Darüber hinaus
bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur KAP
Beteiligungs-AG.

2.      Michael Kranz
        (i)     Stöhr & Co. AG i. L., Mönchengladbach
        (ii)    keine

Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der
Aufsichtsrat mit, dass zwischen Herrn Michael Kranz und der KAP Beteiligungs- AG
keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen bestehen.

3.      Michael Krause
        (i)    keine
        (ii)   keine

Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilte der
Aufsichtsrat mit, dass Herr Michael Krause als Geschäftsführer der Firma NKD
Vertriebs GmbH, einer 90%-igen Tochtergesellschaft der DAUN & Cie. AG, mit einer
indirekten Beteiligung von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der
Gesellschaft als nicht unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 4 i.V.m. m
Absatz 6 DCGK anzusehen ist. Darüber hinaus bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur KAP Beteiligungs-AG.

Bekanntmachung der Einladung

Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Bundesanzeiger in der
gesamten Europäischen Union bekannt gemacht worden.

Fulda, den Juli 2012

KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    KAP Beteiligungs-AG
             Edelzeller Straße  44
             D-36043 Fulda
Telefon:     +49 (0)6428 705 02
FAX:         +49 (0)6428 705 304
Email:       [email protected]
WWW:         http://www.kap.de
Branche:     Holdinggesellschaften
ISIN:        DE0006208408
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
             Standard: Frankfurt 
Sprache:     Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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