Linz (OTS) - Mit der Behauptung, sie hätten keinen Anspruch
darauf, werden geringfügig Beschäftigten immer wieder Leistungen
vorenthalten. Derzeit redet anscheinend so mancher Arbeitgeber
geringfügig Beschäftigten ein, es stünde ihnen kein Urlaub zu. Anders
sind die Anfragen bei der AK-Rechtsberatung nicht zu erklären.
Richtig ist: Auch geringfügig Beschäftigte haben fünf Wochen Urlaub
pro Arbeitsjahr.
Geringfügig beschäftigt sind alle, die bis zu 376,26 Euro im Monat
verdienen. Arbeitsrechtlich gibt es, außer bei den Kündigungsfristen
für Angestellte, keine Unterschiede zu den übrigen Beschäftigten im
Betrieb. Das heißt, auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf
fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr bzw. nach 25 Dienstjahren auf
sechs Wochen. Der Verbrauch wird folgendermaßen berechnet: Eine
Urlaubswoche ist verbraucht, wenn jemand, der angenommen immer
donnerstags arbeitet, die für einen Donnerstag vereinbarte
Arbeitszeit als Urlaub konsumiert hat.
"Aus den Beratungsgesprächen wissen wir, dass vielen geringfügig
Beschäftigten arbeitsrechtliche Ansprüche vorenthalten werden",
berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. "Dass sie häufig keinen
Urlaub bekommen, fällt natürlich jetzt im Sommer besonders auf. Doch
wir wissen, dass geringfügig Beschäftigten immer wieder auch die
Pflegefreistellung verweigert wird oder der Lohn bzw. das Gehalt,
wenn sie krank sind. Oft werden auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld
sowie die Abfertigung nicht bezahlt."
Doch nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Daher
rät der Präsident Betroffenen, die AK-Beratungshotline 050/6906-1 zu
nutzen und die AK-Broschüre "Geringfügige Beschäftigung" zu
bestellen, die alle wichtigen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen
Bestimmungen enthält. Erhältlich ist sie kostenlos unter
050/6906-444.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Margit Schrenk
Tel.: (0732) 6906-2198
mailto:margit.schrenk@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com
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