Wien (OTS) - Seit Einführung des Wiener Mobilpasses vor über 4
Jahren wurde das Angebot für MobilpassbesitzerInnen laufend
erweitert. Ursprünglich als Unterstützung der Mobilität für sozial
schwächere WienerInnen geschaffen, wurde durch gezielte
Sonderaktionen das Leistungspaket in Richtung Steigerung der
unmittelbaren Lebensqualität und leistbares Bildungsangebot laufend
verbessert.
Mittlerweile nützen mehr als 100.000 WienerInnen regelmäßig die
attraktiven Angebote der Stadt Wien für MobilpassbesitzerInnen.
Den Mobilpass erhalten MindestpensionistInnen und alle erwachsenen
BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.
Viele Ermäßigungen
Zum Grundangebot des Mobilpasses zählen der Einzelfahrschein zum
Halbpreis oder die Monatsnetzkarte zum Sozialtarif von 15,20 Euro bei
den Wiener Linien, sowie die Ermäßigung bei den Einzeleintritten bei
Bäderbesuchen oder die Nutzung der städtischen Büchereien mit einer
Jahreskarte und die Bezuschussung der Hundeabgabe.
MobilpassbesitzerInnen können Kurse der Wiener Volkshochschule zu
einem günstigeren Tarif buchen. Pro Unterrichtseinheit bezahlen
Personen mit Mobilpass nur 1 Euro.
Weiterführende Informationen
Die Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht)
ist für die Abwicklung des Mobilpasses verantwortlich. Für Fragen und
Informationen steht das Servicetelefon der MA 40 unter 01 4000 8040
zur Verfügung. Informationsfolder und Antragsformulare zum Mobilpass
liegen in der MA 40 (1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8) sowie in den
Wiener Sozialzentren auf.
Der Mobilpass für MindestpensionistInnen bleibt fünf Jahre gültig,
für BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sechs
Monate.
Wer nach diesen sechs Monaten weiterhin Mindestsicherung bezieht,
erhält automatisch mit der Post eine Verlängerungsmarke.
BezieherInnen von Pensionen mit Ausgleichszulage werden ersucht,
rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Antrag an die
Magistratsabteilung 40 zu stellen. Um weitere Wege zu vermeiden,
sollten Einkommens- bzw. Pensionsbelege, ein Meldenachweis und ein
Lichtbildausweis mitgenommen werden.
Die Karte ist ausschließlich in Verbindung mit einem Lichtbildausweis
gültig und nicht übertragbar. Bei Kontrollen sind der Mobilpass, ein
amtlicher Lichtbildausweis und die gültige Fahrkarte vorzuweisen
Rückfragehinweis:
Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Öffentlichkeitsarbeiter Oliver Metzl Tel.: 01/4000 40591 mailto:oliver.metzl@wien.gv.at www.soziales.wien.at
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