- 15.07.2012, 10:00:31
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Energiepreise (Juli 2012): Bis zu 280 Euro Einsparpotenzial bei Anbieterwechsel
Große Preisdifferenzen im Bundesländer-Vergleich - Am größten sind die Sparmöglichkeiten im Netzgebiet Linz
Wien (OTS/BMWFJ) - Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht
monatlich den Energiepreis-Monitor auf Basis von Berechnungen und
Erhebungen der E-Control.
Österreichs Haushalte geben durchschnittlich zwischen 609 Euro pro
Jahr im Netzgebiet Tirol und 737 Euro pro Jahr im Netzgebiet Kärnten
für Strom aus. Das Einsparpotenzial bei einem Wechsel vom regionalen
Standardanbieter zum Billigstbieter beträgt je nach Region zwischen 0
Euro pro Jahr in Vorarlberg sowie 96 Euro pro Jahr in Graz. Die
Zahlen wurden berechnet auf Basis eines durchschnittlichen
Haushaltes, der jährlich 3.500 Kilowattstunden kWh)Strom beim
regionalen Standardanbieter bezieht.
Für Erdgas geben die Haushalte durchschnittlich zwischen 965 Euro
pro Jahr in Vorarlberg und 1.207 Euro pro Jahr im Netzgebiet Linz
aus. Das Einsparpotenzial bei einem Wechsel vom regionalen
Standardanbieter zum Billigstbieter beträgt je nach Region zwischen
15 Euro in Tirol und 200 Euro pro Jahr in Linz. Berechnet wurden
diese Zahlen auf Basis eines Haushaltes, der 15.000 kWh beim
regionalen Standardanbieter bezieht.
Das Sparpotenzial beim Wechsel vom regionalen Standardanbieter zum
Billigstbieter von Strom und Gas liegt je nach Region zwischen 23
Euro in Tirol sowie 280 Euro pro Jahr in Linz.
Für individuelle Berechnungen steht der Tarifkalkulator der
E-Control(www.e-control.at) zur Verfügung.
Preisänderungen bei regionalen Standardanbietern
Strom (Juli): mit 1. Juli trat das neue Ökostromgesetz in Kraft.
Für die Strompreiszusammensetzung ist dabei der neue
Aufbringungsmechanismus wesentlich. Mit dem ÖSG 2012 entfallen die
Fördermehraufwendungen gemäß dem alten Ökostromgesetz, die bisher in
den Energiekosten inkludiert und für die Konsumenten sehr
intransparent waren. Der neue Aufbringungsmechanismus sieht statt
dessen einen Ökostromförderbeitrag vor, der für alle Netzebenen als
gleicher prozentueller Durchschnittsaufschlag auf die Netzgebühren
eingehoben und als solcher gesondert ausgewiesen wird. Diese Mittel
werden für die Förderung der Ökostromanlagen verwendet. Damit ist
eine Gleichbehandlung aller Endkunden je Netzebene innerhalb
Österreichs sichergestellt. Gleichzeitig wird wie bisher über das
Netz auch noch die Ökostrompauschale (vormals "Zählpunktpauschale")
eingehoben. Ein wesentlicher Effekt für den Strompreis sollte nun
darin bestehen, dass die intransparenten Ökostromkosten bei der
Energiekomponente sinken, während die Netzkomponente mit den
ausgewiesenen Ökostromförderbeiträgen ansteigt. Die Umstellung des
Aufbringungsmechanismus für die Ökostromförderungen verursacht
insgesamt keine höheren Stromkosten.
Die Energie AG Vertrieb und Linz Strom Vertrieb haben ihre
Energiepreise gesenkt und ihre Preismodelle vereinheitlicht, wobei
die neuen Konditionen und Preismodelle für die Neukunden ab 1.6. und
für die Bestandskunden ab 1.7.2012 gelten. Die Energiekosten für
Bestandskunden werden noch durch die Gewährung eines Rabatts für das
erste Lieferjahr bei der Energie AG um ca. 4,1 Prozent und bei Linz
Strom um 3,8 Prozent gesenkt. Auch die Salzburg AG (-4,6 Prozent),
VKW (-4,4Prozent), Bewag (-4,1Prozent) und TIWAG (-5,35 Prozent)
haben mit Anfang Juli ihre Energiepreise gesenkt. Trotz der
Energiepreissenkung steigen die Gesamtkosten eines Musterabnehmers
bei Bewag um 2 Prozent, Linz Strom um 1,9 Prozent, Energie AG um
2 Prozent, Salzburg AG um 2 Prozent, VKW um 2,5 Prozent und TIWAG um
2,1 Prozent. Über Preisänderungen bei den anderen regionalen
Lieferanten sind gemäß E-Control keine Informationen vorhanden.
Gas (Juli): keine Preisänderungen.
Der zeitliche Verlauf der Energiepreise und weitere
Detail-Informationen dazu sind auf der Homepage des
Wirtschaftsministeriums unter www.bmwfj.gv.at abrufbar (Unter
"Quicklinks" in den Rubriken Treibstoffpreismonitor,
Strompreismonitor und Gaspreismonitor).
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Sprecher des Ministers: Mag. Volker Hollenstein
Tel.: +43 (01) 711 00-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
mailto:[email protected]
www.bmwfj.gv.at
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