• 13.07.2012, 10:11:07
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  • OTS0044 OTW0044

Staatsanwaltschaft Wien stellt Finanzstrafverfahren gegen Organe der Meinl Bank ein

Wien (OTS) -

- Verfahren gegen Julius Meinl, Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl
  und Robert Kofler eingestellt 
- "..keine konkreten Anhaltspunkte für eine Abgabenhinterziehung"
- System der Vorverurteilung gegen Organe der Bank zerbröselt immer
mehr 
- Einstellung des durch Rechtstaatsbrüche gekennzeichneten MEL
  Verfahrens durch Staatsanwaltschaft Wien gefordert

Ein gegen Julius Meinl, Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl und
Robert Kofler, geführtes Finanzstrafverfahren ist von der
Staatsanwaltschaft Wien eingestellt worden. Aus dem entsprechenden
Schreiben des Staatsanwalts: "Da nach wie vor keine konkreten
Anhaltspunkte für eine Abgabenhinterziehung durch die Beschuldigten
bestehen, werde ich nunmehr das Ermittlungsverfahren einstellen."
Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wir freuen uns über dieses
Licht der Vernunft in der ansonsten von Rechtstaatsbrüchen
gekennzeichneten, eher düsteren und vorverurteilenden Vorgangsweise
der ermittelnden Behörde in der so genannten MEL-Causa. Wir haben uns
selbstverständlich immer im Rahmen des Rechts bewegt - die
Einstellung des Verfahrens ist logische Konsequenz aus dieser
Tatsache." Weinzierl wies darauf hin, dass es selbstverständlich
auch im eigentlichen MEL- Verfahren keine Anhaltspunkte für ein
strafrechtlich relevantes Vergehen gebe, und auch hier die
Einstellung längst überfällig sei.

Dieses Finanzstrafverfahren dürfte, so Weinzierl, nur deshalb
geführt worden sein, weil der Staatsanwalt sich in der so genannten
MEL-Causa in eine Sackgasse bewegt hat. Und nun offenbar frei nach
dem Motto 'irgendwo muss ja irgendetwas zu finden sein' ein sehr
seltsames Verhältnis zum Prinzip der Unschuldsvermutung an den Tag
legt. Hier werde erneut deutlich, dass das System der Vorverurteilung
gegen die Meinl Bank und deren Organe immer mehr in sich
zusammenfalle, so Peter Weinzierl.

Verfahren ohne Wissen der Betroffenen

Laut Weinzierl bleibt trotz der Einstellung des Verfahrens aus
rechtstaatlicher Sicht ein beunruhigender Nachgeschmack. Denn: "Es
mutet schon seltsam an, dass wir von der Einstellung dieses
Verfahrens hören, obwohl uns vorher niemand mittgeteilt hat, dass ein
derartiges überhaupt geführt wird." Faktum sei, so der Vorstand, dass
der für das MEL-Verfahren hauptverantwortliche Staatsanwalt, Markus
Fussenegger, spätestens mit der unrechtmäßigen Verhaftung von Julius
Meinl den Boden des Rechtstaates verlassen hat und das mittlerweile
knapp fünf Jahre dauernde Verfahren laut OLG- Wien einen massiven
Bruch der Rechte der Beschuldigten darstellt. Der Bank Vorstand
erneuerte daher die Forderung nach einer Einstellung des MEL-
Verfahrens.

Hintergrundinformationen:

Relevante Institutionen bestätigen im MEL-Diskurs die
Rechtsansicht der Meinl Bank

Konträr zur Vorgehensweise des verantwortlichen Staatsanwalts
vertreten die relevanten Institutionen in den wesentlichen Punkten
die Rechtsansicht der Meinl Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
 österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
 wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen, unabhängigen
 Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
 Meinl oder der Meinl Bank. 
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
 Österreich, sowie 
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
 Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
 veröffentlichungspflichtig war. 
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
 Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
 und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
 Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt. 
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
 Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
 einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr
 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten MEL
 Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
 und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
 Untersuchungen in Jersey hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.  
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
 Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
 Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
 Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
 auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.

Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: [email protected]

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