• 12.07.2012, 08:52:20
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  • OTS0015 OTW0015

EANS-Hauptversammlung: ATB Austria Antriebstechnik AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ATB Austria Antriebstechnik

Aktiengesellschaft
                                Wien, FN 80022 f


                                    Einladung

zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 2. August 2012, um
11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Strasse
8,1220 Wien, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der ATB
Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft, FN 80022 f, ein.

TAGESORDNUNG

Wahl in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 12. Juli 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1220 Wien, Donau-City-Strasse 6 Top
15a, Ansprechpartner Herr Dr. Wolfgang Pflüger, auf:

- Beschlussvorschläge zu TOP 1
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 1 gemäß §
87 Abs. 2 AktG

Diese Unterlage, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 12. Juli
2012 außerdem im Internet (www.atb-motors.com) zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ
(AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 14. Juli 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der

Adresse 1220 Wien, Donau-City-Strasse 6 Top 15a, zu Handen  Herrn  Dr.  Wolfgang
Pflüger,   zugeht.   Jedem   so   beantragten   Tagesordnungspunkt   muss    ein
Beschlussvorschlag    samt    Begründung    beiliegen.    Zum    Nachweis    der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer
Depotbestätigung  gemäß  §  10a  AktG,  in  der   bestätigt   wird,   dass   die
antragstellenden Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten  vor  Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei  der  Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich  der  übrigen  Anforderungen

an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem
Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder
des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 24. Juli 2012 der
Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81408 oder an 1220 Wien,
Donau-City-Strasse 6 Top 15a, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per E-
Mail pflueger@atb-motors.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt
(mit Ausnahme der Depotnummer).

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
unter anderem verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich
an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die
Gesellschaft, 1220 Wien, Donau-City-Strasse 6 Top 15a, oder per Telefax 0043 1
90250 81408 oder per E-Mail (pflueger@atb-motors.com) zu Handen von Herrn Dr.
Wolfgang Pflüger zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23.
Juli 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der

Gesellschaft  spätestens  am  30.  Juli  2012  ausschließlich  unter  einer  der
nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post         ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
                 zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
                 1220 Wien, Donau-City-Strasse 6 Top 15a

Per E-Mail       pflueger@atb-motors.com

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: 0043 1 90250 81 408

Gemäß  §  262  Abs.   20   AktG   wird   festgelegt,   dass   die   Gesellschaft
Depotbestätigungen  nicht  über  ein   international   verbreitetes,   besonders
gesichertes  Kommunikationsnetz  der   Kreditinstitute   entgegennimmt,   dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten  Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche  Bestätigung

eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das
nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  -  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,  Anschrift,  Geburtsdatum   bei
    natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und  Registernummer   bei
    juristischen Personen,
  - Angaben  über  die  Aktien:  Anzahl  der  Aktien  des  Aktionärs  bzw.  bei
    Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen,
    die  Bezeichnung  der  Gattung   oder   die   international   gebräuchliche
    Wertpapierkennnummer;
  - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 23. Juli
2012, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post         ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
                 zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger
                 1220 Wien, Donau-City-Strasse 6 Top 15a

Per Telefax:           0043 1 90250 81408

Per E-Mail:      pflueger@atb-motors.com
                 wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-
                 Mail anzuschließen ist

Persönlich       bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.atb-motors.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG - unter Berücksichtigung der gemäß § 262 Abs. 20 AktG zuvor
getroffenen Festlegung - sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 26.656.600 und ist in 11.000.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt, von denen 11.000.000 Aktien in der
Hauptversammlung stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
11.000.000. Zum heutigen Tag besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden

die  Aktionäre  gebeten,  sich  rechtzeitig  vor  Beginn  der   Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:30 Uhr.

Wien, im Juli 2012

                                  Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Dr. Wolfgang Pflüger
ATB Austria Antriebstechnik Aktiengesellschaft
Donau-City-Straße 6, Top 15A
A-1220 Wien
Phone: +43 1 90250-250
Cell:+43 676 83 757 408
Email: pflueger@atb-motors.com
www.atb-motors.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    ATB Austria Antriebstechnik AG
             Donau City Strasse  6, Top 15a, 
             A-1220 Wien
WWW:         www.atb-motors.com
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000617832
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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