WKÖ-Fahrschulen-Obmann Wiedermann: "Positive Neuregelung bringt zwei zusätzliche Führerscheinklassen"
Wien (OTS/PWK484) - Durch die Umsetzung der 3.
EU-Führerscheinrichtlinie ins nationale Recht wird ab 19. Jänner 2013
der Direkteinstieg in die Führerscheinklasse A nicht mehr wie bisher
mit 21 Jahren, sondern erst ab dem 24. Lebensjahr möglich sein. Diese
Neuregelung ist sowohl für Führerschein-Interessenten als auch für
jene Personen interessant, die bereits mit der A-Ausbildung begonnen
haben.
Stichtag für die neue Regelung ist der 18. Jänner 2013. Wer bis zu
diesem Zeitpunkt seine A-Ausbildung noch nicht komplett abgeschlossen
hat, fällt automatisch in das neue System.
Damit erhalten Führerscheinwerber zwischen 21 und 23 Jahren, die
vor dem 19. Jänner 2013 mit der Ausbildung (Direkteinstieg
Führerscheinklasse A) begonnen haben, jedoch erst nach diesem
Zeitpunkt die A-Ausbildung erfolgreich beenden, den Führerschein
lediglich für die (kleinere) Klasse A2. Sie dürfen damit nur
Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem
Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
lenken.
Um den A-Schein zu erwerben, müssen diese Führerscheinwerber dann
mindestens 2 Jahre im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A2
sein und zusätzlich die neu eingeführte zweite Ausbildungsphase
absolvieren. Der Umstieg von A2 auf A kann entweder durch eine
praktische Fahrprüfung oder durch sieben Fahrstunden Ausbildung (in
diesem Fall ist keine zusätzlichen Prüfung erforderlich) auf einem
Motorrad der Klasse A erfolgen.
Herbert Wiedermann, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und
des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ):
"Die Neuregelung ist für unsere Kunden grundsätzlich sehr positiv,
weil damit zwei neue, attraktive Führerscheinklassen dazu kommen, die
auch jüngere Personen absolvieren dürfen. Vorsicht ist für den
Führerscheinwerber jedoch geboten beim Direkteinstieg auf die Klasse
A aufgrund der altersmäßigen Anhebung."
Für jene, die nicht in das neue System fallen wollen, empfiehlt
der WKÖ-Obmann, recht-zeitig mit der A-Ausbildung zu beginnen und
diese zügig zu absolvieren. Wer erst im Herbst 2012 mit der
Führerscheinausbildung beginnt, kann diese unter Umständen nicht bis
zum Stichtag Anfang 2013 abschließen. Neben der Dauer für die
Absolvierung der Theorie- und Praxiseinheiten sollten auch Zeitpuffer
für Prüfungstermine wie etwaige Wiederholungsprüfungen oder
witterungsbedingte Fahrprüfungsverschiebungen einkalkuliert werden.
(PM)
Rückfragehinweis:
Fachverband der Fahrschulen
und des Allgemeinen Verkehrs
Mag. Gritta Grabner
T (+43) 0590 900-3426
E fahrschulen@wko.at
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