• 10.07.2012, 10:38:51
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ÖAMTC: Die zehn häufigsten Irrtümer rund um Reisepass und Personalausweis (+ Foto)

Club informiert, welche Reisedokumente im Gepäck sein müssen

Wien (OTS) - Wer mit der ganzen Familie auf Urlaub fährt, hat seit
15. Juni eine wichtige Änderung zu berücksichtigen. "Seit diesem Tag
benötigt jedes Kind bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Die
Kindermiteintragung im Pass der Eltern hat ausgedient", erklärt
ÖAMTC-Reiseexpertin Silvie Bergant. Aber nicht nur Kinder, alle
Reisenden müssen im Ausland stets ein gültiges Reisedokument bei sich
haben. Rund um Reisepass und Personalausweis gibt es jedoch
zahlreiche Irrtümer. Die ÖAMTC-Touristik räumt mit den zehn
häufigsten Missverständnissen auf:

1. "Reisende innerhalb der Europäischen Union brauchen kein
Reisedokument mehr."
Falsch: Auch wer innerhalb der EU unterwegs ist, muss sich immer und
überall mit Reisepass oder gültigem Personalausweis ausweisen können.
Ob ein Staat Schengen-Mitglied ist oder nicht, spielt dabei keine
Rolle.

2. "Der Führerschein genügt als Reisedokument."
Falsch: Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
"Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert",
stellt die ÖAMTC-Touristikerin klar.

3. "Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen."
Falsch: Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den
Personalausweis als Reisedokument. "Reisende außerhalb Europas
benötigen generell einen Reisepass", erklärt die ÖAMTC-Expertin.
"Zusätzlich müssen die jeweiligen Einreise-Bestimmungen wie zum
Beispiel Visumpflicht oder Restgültigkeit des Passes berücksichtigt
werden."

4. "Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen
Reisepass einreisen."
Falsch: Ein derartiges Abkommen mit Österreich haben Belgien,
Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien,
Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San
Marino, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Vorsicht gilt
außerdem bei Flugreisen. "Aufgrund der Beförderungsbestimmungen
einiger Airlines kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die
Beförderung verweigert werden", so die ÖAMTC-Touristikerin.

5. "Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein."
Falsch: Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

6. "Mit einem Notpass kann man problemlos reisen."
Falsch: Der Notpass wird nur bei bestimmten Anlässen (z. B. Verlust,
Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum
gültig. In einigen Ländern wie z. B. der Türkei oder den USA gelten
außerdem Sonderbestimmungen. Daher rät die ÖAMTC-Reiseexpertin: "Bei
der Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob die Einreise mit
einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen
zu berücksichtigen sind."

7. "Weil Großbritannien und Irland zur EU gehören, werden
Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert."
Falsch: Beide Länder gehören zwar der EU an, aber nicht dem
Schengen-Raum, daher gibt es auch Grenzkontrollen.

8. "Bei einem Abstecher ins Nachbarland brauche ich keinen Ausweis."
Falsch: Zwar gehören alle Nachbarländer Österreichs dem Schengen-Raum
an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis
verlangt werden.

9. "Bei Mitnahme des Haustieres in den Urlaub gibt es nichts
Zusätzliches zu beachten."
Falsch: Hund oder Katze benötigen den EU-Heimtierausweis, der beim
Tierarzt erhältlich ist.

10. "Wenn Kinder mit Großeltern oder anderen Verwandten bzw.
Bekannten auf Urlaub fahren, reicht der Kinderreisepass."
Häufig falsch: "Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen
Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es oft notwendig bzw.
immer ratsam, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
mitzuführen", hält die ÖAMTC-Touristikerin fest. Eine Vorlage für
eine Vollmacht auf Deutsch und Englisch steht unter
www.oeamtc.at/reiseratgeber zur Verfügung.

Infos zu den genauen Einreisebestimmungen einzelner Länder findet man
in der ÖAMTC-Länderdatenbank unter www.oeamtc.at/laenderinfo.

Aviso an die Redaktionen: Bildmaterial zu dieser Aussendung steht
unter www.oeamtc.at/presse zur Verfügung.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Tschernutter
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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