• 06.07.2012, 14:14:25
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  • OTS0230 OTW0230

Stellungnahme zur Gesetzeswerdung ÄSTH.OP von der Austrian Academy of Cosmetic Surgery and Medicine AACSM

Wien (OTS) -

1. Das Gesetz ist in seiner Intention begrüßenswert.

2. Derzeit werden 90% der ästhetischen Eingriffe nichtchirurgisch
minimal invasiv durchgeführt, nur 10% sind chirurgische Eingriffe. Es
ist dies ein nationaler und internationaler Trend, das heißt die
chirurgischen Eingriffe stagnieren seit Jahren!
Das Fach Dermatologie (750 Hautärzte) deckt sowohl historisch, als
auch derzeit hauptsächlich das nicht chirurgische Geschehen fachlich
ab (ästhetische Dermatologie - interne Umfrage).
Ein anderes Beispiel: FA f. HNO führen derzeit in Österreich 85%
aller Nasenkorrekturen durch, aufgrund dieser Zahl ist es auch
anderen Fächern unmöglich, eine suffiziente Ausbildung zu
gewährleisten (Zahl aus dem Hauptverband).

3. Das Gesetz bevorzugt einseitig eine Fachgruppe von ca. 75
Ästhetik ausübenden Plastikern, die es verstanden hat über eine
jahrelange Pressebeeinflussung (Anfütterung!) und ein nachgewiesenes
Lobbying (im Ministerium und in der Ärztekammer) dieses Gesetz
einseitig ärztlich zu beeinflussen - Es ist dies ein Sittenbild der
derzeitigen Gesetzeswerdung in Österreich! Es wurde dazu keine
einzige organspezifische Ärztefachgruppe eingebunden (2000-3000
ausübende Ärzte).

4. Das Organ Haut wird sowohl historisch als auch gegenwärtig durch
das Fach Dermatologie abgedeckt. An ihm werden über 90% der
ästhetischen Eingriffe durchgeführt. Diese spezifische Ausbildung
beinhaltet sowohl die Diagnostik, Prophylaxe, die konservative und
chirurgische Behandlung von gutartigen und bösartigen Veränderungen
als Gegenfach ist Chirurgie und interne Medizin vorgeschrieben.

5. Mit dem Gesetz betreibt man eine Verlagerung von Patienten von
organspezifischen Fächern in die Praxen chirurgisch tätiger Ärzte,
"man liefert sie somit ans Messer".

Plastische Chirurgen haben derzeit keine dermatologische
Ausbildung (kein Gegenfach!) und können somit die fachliche
Problematik in seiner Gänze nicht beurteilen. Das widerspricht klar
dem Konsumentenschutz. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen
organspezifischen Fächern wie Kiefer, HNO, Okuloplastik (Augen), Gyn
(Intimchirurgie) und Urologie (Beschneidung), sowie
Allgemeinchirurgie.

6. Beurteilung des Gesetzesentwurfes

a.) das Gesetz entspricht nicht der Verfassung, weil 
      ältere "Ästhetik ausübende" organspezifische Fächer hinten 
      angereiht werden. 

      b.) es entspricht auch nicht dem Konsumentenschutz, zumal ein 
      chirurgisch tätiges Fach einseitig bevorzugt wird, das viele 
      organspezifische konservative Behandlungsmöglichkeiten nicht 
      beherrscht und somit als Alternativen nicht anbieten kann (vor 
      allem dermatologische). 

      c.) es bringt Unruhe in die Ärzteschaft, bevorzugt einseitig 
      ca. 75 chirurgisch tätige Ärzte (Plastiker) gegenüber 2000-3000
      organspezifisch tätigen Ärzten. Dies führt zur Verunsicherung 
      der Patienten.

7. unsere Empfehlung: Bitte um Rückstellung des Gesetzes um ein
halbes Jahr. Revision unter Einbeziehung organspezifischer Fächer vor
allem unter dem Aspekt des Konsumentenschutzes

Wir stehen mit unserem Rat und Tat bezüglich der Gesetzeswerdung
dieser begrüßenswerten Initiative zur Verfügung. Unsere großen
Schwesternorganisationen in den USA (Academy of Cosmetic Surgery) und
in Deutschland (GÄCD, Gesellschaft für ästhetische Chirurgie in
Deutschland) repräsentieren vorbildlich die Zusammenarbeit aller
Fächer zum Wohle der Patienten.

Die ästhetische Chirurgie und Medizin ist nicht Privileg einer
Bevölkerungsschicht und auch nicht Privileg einer Fachgruppe.
Zitat: Dr. Matthias Gensior, plastischer Chirurg: derzeit Präsident
der GÄCD

Prim. Dr. Hajnal Kiprov
Präsidentin der AACSM

Dr. Matthias Sandhofer
Ehrenpräsident und Gründer der AACSM

Rückfragehinweis:
Sekretariat Austrian Academy
Tel: 0732/797656
E-Mail: sekretariat@cosmetic-surgery.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GKC

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