• 06.07.2012, 08:30:31
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  • OTS0013 OTW0013

Verschleiert MAG ELF Folter und Misshandlung durch Zwangsmedikation an Kindern?

Folterbeschwerden seit 2009 auch gegen Jugendamt Salzburg Umgebung

Wien (OTS) - 25 Folterfälle liegen seit 2009 beim BMJ,
Staatsanwaltschaften, Politik und Gerichten gegen Jugendämter auf.
Kein einziger Fall wurde bearbeitet oder ermittelt.

"Exzessive Gewalt war möglich, weil man wusste, es wird nicht
kontrolliert und geahndet." Reinhard Sieder, Profil am 21.05.2012
Beschwerde zur Normenkontrolle wegen aktueller Straflosigkeit von
Folter und Kinderfolter wurde beim VfGH in mehreren Fällen seit
10.04.2012 eingereicht.

Internationaler Vorwurf "Regierungen sind bestrebt Folterungen
durch Humanisierung und die Einbindung von Ärzten zu legitimieren
bzw. zu verschleiern." Teil der VfGH Beschwerde.

Mdj. Esther Ecker brachte 2011 Folterbeschwerde wegen schweren
Menschenrechtsverletzungen in staatlicher Obhut ein. MAG ELF wollte
innerhalb der Foltervorwürfe Gabe von Psychopharmaka an mdj. Esther
veranlassen. Großmutter Silvia Ecker wurde nach eigenen Angaben
"genötigt" die Pflege und Erziehung ihrer Enkelin in staatliche Hände
zu geben.

Österreich: Das CPT - Europäisches Komitee gegen Folter stellte
2009 "die verbreitete Verwendung psychotroper Medikamente in hoher
bzw. sogar höchster Dosierung zur Ruhigstellung von BewohnerInnen
fest, auch von BewohnerInnen ohne psychiatrische Diagnose". Die
Delegation bezeichnet dies als medikamentöse Freiheitsbeschränkung.
Als Beweis für die Erziehungsunfähigkeit werden psychologische
Gutachten angeführt, die, siehe Dr. Bachler/ Salzburg, selbst
unmittelbar mit den JWT verbunden sind bzw. in einer finanziellen
Abhängigkeit zu JWT stehen.

Stellungnahme Rechtsanwalt Dr. Hollaender 2009 im Folterfall
Theiss: Würden diese Gutachten zum Einsatz kommen wären diese ein
Instrument zur Folter. Nach Gutachtenüberprüfung von Prof. Max
Steller sind Folteropfer aus der medialen Berichterstattung Dr.
Bachler ausgeschlossen.

Zitat aus Beschwerde an VfGH: "Die Verstrickung von Ärzten in
Verstöße gegen die medizinische Ethik, die zugleich schwere
Menschenrechtsverletzungen sind, wurde vielfach dokumentiert."
"Wiederholt war dabei eine Duldung oder Unterstützung der Psychiatrie
durch die staatlichen Gutachter offensichtlich, ohne dass die Justiz
ernsthafte Versuche machte, dieses Verbrechen aufzuklären".

In den Folterfällen der Mdj. Esther Ecker, Julian, Michelle und
Herrn Sebastian Theiss uvm.

Art 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
"Niemand darf der Folter oder anderen Misshandlungen unterworfen
werden." Damit sind auch die Methoden der "weißen Folter" verboten.
Folter muss nicht immer körperlich nachweisbar sein, eine grausame
Behandlung, die "nur" psychische Schäden verursacht, kann sogar
größeres Leiden zufügen. Immer mehr Fälle von Folter werden u.a.
durch medikamentöse Freiheitsbeschränkung und Gutachten unterdrückt.
Seit Okt. 2011 ist der Folterfall der mdj. Esther Ecker politisch,
justiziell, nun auch bei WKStA und EU anhängig.
Pressefreiheit bei aktueller Folter und Kinderfolter immer noch
ausständig.

Rückfragehinweis:
Verein Freiheit ohne Folter
Obmann Daniel Oschadleus
[email protected]
0676 6029133

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