- 04.07.2012, 11:53:59
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Zu spät gewehrt - Zu früh gezahlt
Bank Austria verweigert langjährigem Privatkunden Schadenswiedergutmachung
Wien (OTS) - 380.000 Euro hat ein langjähriger Privatkunde der
Bank Austria bei einer Zinswette verloren, die ihm die Bank vor fünf
Jahren verkauft hatte. Er bezahlte den entstandenen Verlust im Jahr
2008. Die Sendung "Bürgeranwalt" vom April dieses Jahres, bei der
ein gleicher Fall veröffentlicht wurde, machte den Burgenländer
darauf aufmerksam, dass ihn die Bank seinerzeit fehlberaten hatte.
Jetzt will der Kunde Schadenswiedergutmachung. Die Bank Austria
lehnte dieses Ansinnen in einem lapidaren fünfzeiligen Schreiben ab.
Die Sache sei verjährt. Eine Fehlinformation, wie Anlegeranwalt Ingo
Kapsch betont. Die Beraterplattform Finanzbuddha berät jetzt den
geschädigten Kunden und ist zuversichtlich, dass der Burgenländer den
Schaden zumindest teilweise wieder ersetzt bekommt.
"Hochinnovatives Produkt zur Zinsoptimierung"
Wie in vielen anderen Fällen auch, hatte der Bank
Austria-Kundenbetreuer Josef F. im Jahr 2007 dem Privatkunden ein
"hochinnovatives" Produkt zur Zinsoptimierung eines 1,5 Millionen
Euro-Kredites angeboten. Mit einem sogenannten Cross Currency Swap,
einer Zinswette zwischen Schweizer Franken und Britischem Pfund
sollte ein Zinsvorteil von 1,35 Prozent entstehen. Tatsächlich
handelt es sich bei diesem Finanzprodukt um eine hochspekulative
Wette auf Zins- und Kursentwicklung. Zur vermeintlichen Absicherung
des Kursrisikos wurde dem Kunden noch eine Knock Out Devisenoption
verkauft.
Bereits ein Jahr später war das Britische Pfund zum Schweizer
Franken um mehr als 20 Prozent gefallen. Um weitere Verluste zu
vermeiden schloss der Bankkunde das Geschäft und bezahlte den Schaden
in Höhe von 380.000 Euro. Als er im April des Jahres 2012 in der
Fernsehsendung "Bürgeranwalt" erkennen musste, dass bei einem
gleichen Fall die Bank von sich aus bereit war einen erheblichen Teil
des Schadens zu tragen, wandte er sich mit dem gleichen Ansinnen an
die Bank. Entgegen dem im Fernsehen gezeigten Fall, gibt es gegenüber
dem Burgenländer keine Verhandlungsbereitschaft. "Nach interner
Prüfung teilen wir Ihnen dazu mit, dass wir allfällige Ansprüche
Ihrerseits im Zusammenhang mit Treasury-Geschäften zurückweisen.
Ansprüche hieraus, so sie überhaupt jemals bestanden, sind bereits
verjährt," heißt es in dem lapidaren Schreiben der Bank Austria.
Anlegeranwalt Ingo Kapsch, vom Büro HMLK, widerspricht der
Rechtsmeinung der Bank:"Es können nach wie vor Ansprüche geltend
gemacht werden."
"Die Art und Weise, wie man hier mit einem langjährigen Kunden
umspringt, unterstreicht einmal mehr die Doppelbödigkeit der Bank
Austria", kritisiert Finanzbuddha-Sprecher Robert Süss. Die in der
Öffentlichkeit angeblich nur im Dienste der "Kundenzufriedenheit"
geäußerte Gesprächsbereitschaft besteht nur dann, wenn sich die Bank
der rechtmäßigen Ansprüche ihrer Kunden bewusst ist. "Glaubt man sich
hingegen auf sicherem juristischen Terrain, werden auch langjährige
Privatkunden eiskalt abserviert," ergänzt Süss. "Wer sich zu spät
wehrt oder zu früh bezahlt, bekommt die kalte Schulter."
Tatsächlich belegen Urteile des Obersten Gerichtshofes in Österreich
und des Bundesgerichtshofes in Deutschland in ähnlichen Fällen, dass
die Bank hier eine Verantwortung trägt.
Rückfragehinweis:
Mag. Gerald Zmuegg Finanzbuddha Seilerstätte 6/7, 1010 Wien, Tel.: ++43-1-8900310 [email protected] www.finanzbuddha.at
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