• 04.07.2012, 09:59:44
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  • OTS0053 OTW0053

MEL-Verfahren immer absurder: Staatsanwaltschaft Wien verlangt EUR 78.000 für Aktenkopien

Wien (OTS) -

- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl kritisiert
'Abzocker-Mentalität' der Staatsanwaltschaft Wien bei rechtstaatlich
verbrieften Rechten auf Akteneinsicht

- Mehr als drei Jahre nach unrechtmäßiger Haft gegen Julius Meinl
wird Verfahren immer absurder - Weinzierl: "Nachdem der Staatsanwalt
seine absurden Vorwürfe nicht begründen kann, schikaniert er unser
Institut auf andere Weise

- "MEL-Verfahren ist von Rechtsverletzungen und Vorverurteilungen
des zuständigen Staatsanwalts gekennzeichnet"

Wie die Meinl Bank erfuhr, verlangt die Staatsanwaltschaft Wien
für die Bereitstellung wesentlicher Akten im Zusammenhang mit dem
MEL- Diskurs eine Summe von EUR 78.000. Es handelt sich dabei um
Unterlagen des renommierten, ehemaligen MEL Sachverständigen Dr.
Fritz Kleiner. Dieser hatte Anfang 2012 sein Amt zurückgelegt,
nachdem er von Seiten des Staatsanwalts inhaltlich zum Nachteil der
Beschuldigten unter Druck gesetzt worden war. (Tagebuchaufzeichnungen
von Dr. Kleiner wiesen eindeutig auf
diese negativen Beeinflussungen hin; Anm.). Organe der Meinl Bank
hatten nun beantragt, die von Kleiner zusammengestellten Unterlagen
zu sichten, da man sich dadurch weitere Beweise staatsanwaltlicher
Einflussnahme auf den ehemaligen Gutachter erwartete.

"Staatsanwalt verwendete bereits gefälschte Unterlagen"

Meinl Bank Vorstand Weinzierl: "Es hat sich herausgestellt, dass
der Staatsanwalt in der Vergangenheit gefälschte Unterlagen in den
Akt genommen hat. Nach all den Skandalen, die der MEL- Staatsanwalt
zu verantworten hat, ist es wahrscheinlich, dass sich weitere
gefälschte Dokumente im Akt befinden. Allein aus diesem Grunde - um
diese möglichen Manipulationen transparent zu machen - ist es
wichtig, dass wir alle Dokumente sichten."

Abzocker-Mentalität zulasten des Rechtstaats

Das Recht der Bank, diese Akten zu erhalten, wurde anerkannt,
jedoch erhielt das Institut die Information, dass man für Kopien eine
Summe von EUR 78.000 entrichten müsse, gäbe man sich mit
elektronischen Dateien zufrieden, so würde dies EUR 9.513 kosten.
Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wenn man seine
verfassungsmäßig verbrieften Rechte wahrnimmt, und wesentliche
Unterlagen aus dem Akt einfordert, wird man hier mit einer
Abzocker-Mentalität konfrontiert, die seinesgleichen sucht. Wir
machen dies transparent, weil diese Art der Abzocke auch bei anderen
Fällen angewandt werden könnte."

Weinzierl weiter zum MEL Diskurs:

- "Knapp fünf Jahre nach Beginn der staatsanwaltlichen 
   Untersuchungen im MEL- Diskurs, 
 - mehr als drei Jahre nach der unrechtmäßigen U-Haft und 
 - einer geradezu unglaublich absurden Kaution von EUR 100 Mio, 
 - nach der Verwendung gefälschter Dokumente durch den Staatsanwalt, 
 - nach einem OLG- Wien Urteil, wonach die Staatsanwaltschaft Wien 
   das Recht der Beschuldigten auf zügiges Verfahren massiv 
   gebrochen hat, 
 - nach der Verwendung des mittlerweile dritten Sachverständigen, 
 - nachdem unser ökonomisch gesundes Institut und seine Mitarbeiter 
   nun schon jahrelang gegen die öffentliche Vorverurteilung durch 
   einen Staatsanwalt ankämpfen müssen,

fällt dem Wiener Staatsanwalt nichts anderes ein, als absurde
Summen jenen abzupressen, die ihr Recht durchsetzen wollen. Ich
appelliere an die Vernunft und den gesunden Menschenverstand der
Vorgesetzten und der zuständigen Experten im Justizministerium,
dieser 'Bazar- Mentalität' auf Kosten des Rechtsstaats entgegen zu
treten."

Hintergrundinformationen:

Relevante Institutionen bestätigen im MEL-Diskurs die
Rechtsansicht der Meinl Bank

Konträr zur Vorgehensweise des zuständigen Staatsanwalts vertreten
die relevanten Institutionen die Rechtsansicht der Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl
oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.

Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: [email protected]

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