- 30.06.2012, 09:00:34
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Eigner: Landtagsausschuss beschließt Änderung des NÖ Kleingartengesetzes
Künftig wird u.a. die Errichtung von Geräteschuppen, Gewächshäuser oder Möglichkeit zur thermischen Isolierung möglich
St. Pölten (OTS/NÖI) - "Niederösterreichs Kleingärtnerinnen und
Kleingärtner dürfen sich freuen: Durch den Beschluss des zuständigen
Ausschuss wird es zu einigen Änderungen im NÖ Kleingartengesetzes
kommen. Dabei galt die Prämisse, dass die Kleingärten zwar
Erholungsoasen bleiben und dauerhaftes Wohnen weiterhin nicht
vorgesehen ist, aber dennoch einige Wünsche der Kleingärtnerinnen und
Kleingärtner umgesetzt werden können. So wird es künftig unter
anderem möglich sein einen Geräteschuppen oder ein Gewächshaus zu
errichten oder die Kleingartenhütte thermisch zu sanieren", erklärt
VP-Bautensprecher LAbg. Willi Eigner nach der Ausschusssitzung. Der
endgültige Beschluss wird in der kommenden Sitzung des NÖ Landtags
fallen.
"Mit der Lockerung des Verbots der Errichtung von Nebengebäuden
kann es künftig möglich sein, eine kleine Gerätehütte oder ein
Gewächshaus mit jeweils max. vier Quadratmetern Grundfläche zu
errichten. Die Änderung des Gesetzes sieht auch eine Erhöhung der
Grundrissfläche der Kleingartenhütte von 35 m2 auf maximal 37 m2 bei
gleich bleibender Nutzfläche, vor. Damit können die Kleingärtnerinnen
und Kleingärtner ihre Hütten thermisch isolieren. Überdies soll die
Möglichkeit der Überdachung der Terrasse geschaffen werden. Auch für
Kleingartenanlagen, in welchen die überwiegende Zahl der
Kleingartenhütten auf Pfeilern errichtet sind, gibt es Neuerungen:
Für die Bemessung der Traufenhöhe und der Firsthöhe ist künftig die
Bodenplattenoberkante maßgebend. Diese Maßnahmen entsprechen den
berechtigten Wünschen der Kleingartenbenützer nach besserer Erholung
in ihren grünen Oasen", informiert Eigner über die Neuerungen im NÖ
Kleingartengesetz.
Rückfragehinweis:
Volkspartei Niederösterreich, Presse
Tel.: 02742/9020 DW 140
www.vpnoe.at
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