• 29.06.2012, 10:13:15
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Ruiss: "Beweise liegen vor, dass Handel die Festplattenabgabe bereits einhebt."

Wien (OTS) - Nachdem die Sparte Elektrohandel der
Wirtschaftskammer gestern zurückgewiesen hat, dass der
österreichische Handel die Festplattenabgabe schon seit 2010
großflächig einhebt, treten die Kunstschaffenden den Beweis dafür an.

"Uns liegen mehrere Rechnungen von großen Elektrohändlern vor, in
denen die Festplattenabgabe ausgewiesen wird. Ein großer Händler hat
seine Kundinnen und Kunden sogar schriftlich darauf vorbereitet", so
Gerhard Ruiss, Autor und Initiator von "Kunst hat Recht." Die
Beweisdokumente werden anonymisiert auf kunsthatrecht.at zum
Download angeboten.

"Konsumentinnen und Konsumenten zahlen schon seit zwei Jahren für
die Festplattenabgabe. Die 20.000 Künstlerinnen und Künstler, denen
das Geld zusteht, bekommen es aber nicht. Was macht der Elektrohandel
mit diesem Geld, das er als Abgabe für die Kunstschaffenden einhebt?
Hat er es wertgesichert angelegt oder hebt er es nur ein und
verwendet es für sich?", so Ruiss weiter.

Er verlangt überdies die Bekanntgabe, welcher Händler bereits wie
viel unter dem Titel "Urheberrechtsabgabe" an Kunden verrechnet und
eingenommen hat: "Darstellungs- und Nachzahlungsprobleme sollte es
keine geben, denn dieses nicht für sich selbst verrechnete Geld kann
ja nur als zweckgebundene Rücklage in den Firmenbüchern aufscheinen".

In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich etwa 2.700
Autoren, Musiker, bildende Künstler und Filmschaffende
zusammengeschlossen, um auf den massiven Einkommensverlust durch die
Missachtung des Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen.
Link zum Download: http://www.kunsthatrecht.at/presse/

Informationen:
Web: http://www.kunsthatrecht.at
Facebook: http://www.facebook.com/kunsthatrecht
Twitter: http://twitter.com/#!/KunsthatRecht
YouTube: http://www.youtube.com/user/kunsthatrecht

Rückfragehinweis:
Christiane Fuchs-Robetin
Organisationsbüro "Kunst hat Recht."
Tel.: +43 1 505 26 25-66
Mail: [email protected]

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