• 26.06.2012, 12:09:14
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Parteienförderung versus Pensionssicherungsbeitrag

Mehr Geld für die Erhöhung und Valorisierung der Parteienförderung, aber keine Bewegung in Sachen "Beamten-Sondersteuer - Pensionssicherungsbeitrag"

Wien (OTS) - Der Nationalrat beschließt am 27. Juni 2012 die
Erhöhung der Parteienförderung - und zwar um fast das Doppelte.

Dr. Benesch, Vorsitzender der GÖD-Pensionisten meint dazu: "Es
wäre schön für uns, wenn sich das auch im Bereich des Beitrages gem.
§ 13a Pensionsgesetz (Pensionssicherungsbeitrag) sein würde -
allerdings in umgekehrter Richtung. Wahlkampfkosten müssten wir
allerdings nicht zurückzahlen, damit befänden wir uns auf gleicher
Ebene wie die Parteien und wäre das nicht ein schönes Beispiel für
direkte Demokratie?"

Die Bundesvertretung der GÖD-Pensionisten vertritt zum Thema
"Beitrag § 13a PG" die Auffassung, dass diese Sondersteuer für
Beamten-Pensionisten ihren Sinn verloren hat und für Pensionen bis
zur Höhe der ASVG Höchstpension abzuschaffen ist. Die
regierungsseitige Beteuerung, es fehle im Budget das dafür nötige
Geld, kann durch den morgigen Beschluss im Nationalrat sicher nicht
mehr weiter aufrechterhalten werden.

Wir sehen mit Interesse den zukünftigen Verhandlungen mit der
Bundesregierung entgegen und hoffen dass sie nicht auf die "Lange
Bank" geschoben werden.

Rückfragehinweis:
Josef Strassner, Pressereferent der GÖD-Pensionisten
Dr. Otto Benesch, Vorsitzender der GÖD-Pensionisten
Tel.: 01/534 54-311

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