• 19.06.2012, 13:22:34
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MEL-Verfahren: Staatsanwaltliche Farce um nachträgliche Legitimierung unrechtmäßiger Meinl Haft

Wien (OTS) -

- Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Fünf Jahre seit Beginn des
Verfahrens mit unrechtmäßiger U - Haft gegen Julius Meinl - und mehr
als drei Jahre nachdem Staatsanwalt Jarosch bei einer
Hausdurchsuchung verkündete, man habe alles gefunden was man gesucht
habe, braucht die Staatsanwaltschaft laut Medienberichten weitere
Unterlagen um dringenden Tatverdacht aus 2009 zu rechtfertigen - das
ist eine unglaubliche Farce."

- MEL-Verfahren ist von Rechtsverletzungen und Vorverurteilungen des
zuständigen Staatsanwalts gekennzeichnet

- Relevante Institutionen bestätigen vielfach die Rechtsansicht der
Meinl Bank

Wie die "Wiener Zeitung" heute - sich auf Justizkreise berufend-
berichtete, würden bis Jahresende 2012 vom MEL - Sachverständigem
Martin Geyer "ein Teil des Gutachtensauftrages abgearbeitet werden;
für ein vollständiges Gutachten benötige man noch weitere Unterlagen
von Atrium und der Meinl Bank.

Für Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl zeigt dies erneut, dass
das MEL - Verfahren längst den Rahmen des Rechtstaates verlassen hat.
Weinzierl: "Im Jahr 2009 veranlasste die Staatsanwaltschaft Wien die
unrechtmäßige U-Haft Meinls und die absurde Kaution von Euro 100 Mio
- Voraussetzung für eine derartige Freiheitsberaubung ist ein
dringender Tatverdacht. Nun, also mehr als drei Jahre später,
behauptet dieselbe Staatsanwaltschaft, man benötige noch Unterlagen,
um eben diesen dringenden Tatverdacht aus 2009 zu rechtfertigen. Das
ist eine den Rechtstaat verhöhnende Farce. Im Februar 2009 hatte der
damalige Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien nach einer
Hausdurchsuchung in unserer Bank verkündet, man habe alles gefunden
was man gesucht habe, und nun sagt dieselbe Staatsanwaltschaft, sie
brauche noch Unterlagen um ein Gutachten zu erstellen. Die
Widersprüchlichkeit dieser Fakten und Aussagen spricht für sich: Hier
ist für jeden offenbar, dass hier etwas sehr stark nach
Vorverurteilung stinkt."

Justizfarce vor den Augen der Öffentlichkeit

Für Weinzierl ist es überdies unfassbar, dass eine derartige Farce
vor den Augen der Öffentlichkeit ungeniert über die Bühne gehen kann.
Der Bank Vorstand wandte sich erneut an die Vorgesetzten des
verantwortlichen Staatsanwalts, Markus Fussenegger, sowie an das
Justizministerium: "Beenden Sie dieses unwürdige Spiel und stellen
Sie die Rechtsstaatlichkeit in diesem mittlerweile seit fünf Jahren
andauernden Verfahren her. Mittlerweile ist schon der vierte
Gutachter am Werk und mehr als eine Million Euro an Steuergeldern
wurde schon hinausgeworfen, um die seltsamen Vorstellungen eines
Staatsanwalts zu decken, die nichts mit der Realität zu tun haben."

Fakten belegen Rechtsbrüche und Vorverurteilungen des
Staatsanwalts

"Aus rechtstaatlicher Sicht ist diese Situation völlig untragbar",
so Weinzierl weiter. Eine lange Liste an Fakten belegen laut
Weinzierl die Vorverurteilungen und Rechtsbrüche des Staatsanwalts:

- eine laut Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen
Julius Meinl, die auf dem Gutachten eines Sachverständigen, der im
Juli 2009 als befangen und fachlich nicht für Kapitalmarktfragen
qualifiziert abberufen wurde, sowie auf einem Polizeibericht mit
nachweislich substantiell falschen Aussagen basiert,

- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio., die in
Zusammenwirken mit der U-Haft den Anfang einer bis dato nie
dagewesenen Serie von Vorverurteilungen gegen eine Einzelperson und
ein Unternehmen durch einen Staatsanwalt bewirkte,

- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten; so werden eindeutig entlastende Unterlagen nicht in
den Akt genommen, weil dies zu einer Einstellung des Verfahrens
führen würde und der ermittelnde Staatsanwalt seine Fehler
eingestehen müsste,

- eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei - der
slowakische Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2010 eine im
Frühling 2009 durchgeführte Hausdurchsuchung als klaren Bruch
verfassungsmäßig verankerter Grundrechte verurteilt,

- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut gerichtete
Zeugenaussage; dieser machte im Polizeibericht über eine im April
2011 in der Schweiz durchgeführte Hausdurchsuchung falsche Angaben.
So werden in diesem Bericht konkrete Aussagen über die Einvernahme
des Vizechefs einer Tochterfirma der Meinl Bank getätigt - dieser war
allerdings zu besagter Zeit nachgewiesenermaßen nicht in der Schweiz,

- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens als
Argumentationsgrundlage für das Einbehalten der Kaution,

- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, den renommierten
Gutachter, Dkfm. Dr. Fritz Kleiner, inhaltlich in eine - für die
Beschuldigten - negative Richtung zu beeinflussen. Dieser unerhörte
Versuch eines Staatsanwalts, das Objektivitätsgebot zu durchbrechen
wurde in den Medien stark kritisiert.

- Dies führte dazu, dass Kleiner seinen Auftrag zurücklegte und Ende
des Vorjahres die Staatsanwaltschaft mit Martin Geyer bereits den
vierten Gutachter in Folge im Zusammenhang mit MEL betraute,

- im März diesen Jahres bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien
die Rechtsbrüche des Staatsanwalts: Es stellte unmissverständlich
fest, dass im MEL-Verfahren das Grundrecht auf ein zügiges Verfahren
durch den zuständigen Staatsanwalt gebrochen wurde. Das Gericht
spricht hier wörtlich von einer "massiven Rechtsverletzung" durch
einen Staatsanwalt,

- Bis heute kann der Staatsanwalt die Verhängung der U-Haft nicht
rechtfertigen. Dies ist ein klarer Beweis für das unkoordinierte und
fachlich unhaltbare Vorgehen des verantwortlichen Staatsanwalts, der
offensichtlich auf Kosten der Steuerzahler einen Gutachter nach dem
anderen beschäftigt, um den angeblichen dringenden Tatverdacht, der
Vorwand für die Verhaftung Julius Meinls war, nachträglich zu
begründen.

Relevante Institutionen bestätigen eindeutig die Rechtsansicht
der Meinl Bank

Konträr zur Vorgehensweise des zuständigen Staatsanwalts vertreten
laut Weinzierl die relevanten Institutionen die Rechtsansicht der
Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl
oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

Peter Weinzierl abschließend: "Die staatsanwaltlichen Aktivitäten
in der MEL-Causa überschreiten spätestens seit der unrechtmäßigen
U-Haft gegen Julius Meinl die Grenzen des Rechtstaates - das ist ein
unerträglicher Zustand. Unabhängig vom Ansehen der Person hat jeder
Mensch das Recht auf ein faires Verfahren - und dieses Grundrecht
wurde und wird im vorliegenden Fall fortgesetzt gebrochen. Es ist
höchst an der Zeit, dass die Konsequenzen aus diesen Fehlern gezogen
und das Verfahren eingestellt wird - anstatt jetzt von der Erstellung
eines nicht näher definierten Teilgutachtens bis Jahresende zu
sprechen."

Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.

Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: [email protected]

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