- 15.06.2012, 11:46:33
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- OTS0151 OTW0151
Oberster Gerichtshof unterbricht Musterverfahren Filmwirtschaft gegen Internetwirtschaft
EuGH soll zentrale Fragen klarstellen
Wien (OTS) - In dem von österreichischen und deutschen
Filmproduzenten mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie
(VAP) eingeleiteten Musterprozess gegen den Internet-Provider UPC hat
nun der OGH das Verfahren unterbrochen:
Das österreichische Höchstgericht ersucht das höchste Gericht der
EU um Auslegung der relevanten EU-rechtlichen Bestimmungen. Der EuGH
soll beantworten, ob Access Provider wie UPC eine Verantwortung
tragen, wenn sie mit ihren Diensten Zugang zu gewerbsmäßigen und
illegalen Plattformen wie kino.to ermöglichen, obwohl sie darüber
informiert sind, welche massiven und gewerbsmäßigen
Urheberrechtsverletzungen auf einem solchen Portal stattfinden.
Erst wenn der EuGH seine Vorabentscheidung vorgenommen haben wird,
wird das Verfahren vor dem OGH weitergehen und in der Sache
entschieden werden.
Der VAP vertraut darauf, dass der EuGH erneut die Verantwortung
von Access Providern aussprechen und betonen wird, dass Urheberrechte
bei Abwägung der betroffenen Interessen angemessen berücksichtigt
werden müssen Ferdinand Morawetz, Präsident des VAP, sieht "eine
zentrale Frage der Verantwortlichkeit im Internet noch ungeklärt" und
fordert die Internet Provider auf, auch jetzt schon "gemeinsam mit
der Kreativwirtschaft für ein sicheres Internet und einen stabilen
Marktplatz zusammen zu arbeiten."
Im Vorfeld hatte das Handelsgericht Wien im Mai 2011 den
Ansprüchen der Filmwirtschaft gegen UPC Recht gegeben und UPC
verpflichtet, seinen Kunden den Zugang zur illegalen Streaming- und
Download-Plattform kino.to nicht mehr zu ermöglichen. Das
Oberlandesgericht Wien bestätigte im November 2011 die Ansprüche der
klagenden Filmproduzenten.
Die Streaming-Plattform kino.to wurde vorerst im Juni 2011 von der
deutschen Gene-ralstaatsanwaltschaft vom Netz genommen und die
Betreiber wurden verhaftet. Inzwischen wurden bereits fünf
Mitwirkende von kino.to zu mehrjährigen Haftstrafen wegen massiver
Urheberrechtsverletzungen rechtskräftig verurteilt. Der
Hauptangeklagte und Betreiber von kino.to wurde gestern vom
Strafgericht in Dresden zu 4 1/2 Jahren Haft verurteilt.
Rückfragehinweis:
Jörg Schaden
freecomm.wien.graz
Tel.:+43 2773 42030
Mobil:+43 676 6241785
mailto:office@freecomm.cc
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