• 15.06.2012, 11:04:47
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AK zu EU-Richtlinie zur Energieeffizienz: Rasche Umsetzung in Österreich

AK für verpflichtende Energieeffizienz-Quote von 25 Prozent für Haushalte

Wien (OTS) - "Mit der Einigung zwischen EU-Parlament und der
dänischen Präsidentschaft zur EU-Energieeffizienzrichtlinie werden
die Weichen in Richtung eines sinnvollen und effizienten Einsatzes
von Energie gesetzt", sagt AK-Energie-Expertin Dorothea Herzele.
Damit wird - neben den erneuerbaren Energien und der Reduktion der
Treibhausgase - die dritte und wohl wichtigste Säule der Klima- und
Energiepolitik der EU bis 2020 endlich tragfähig. "Aber jetzt kommt
es darauf an, was Österreich daraus macht. Die Wirkung der
EU-Richtlinie hängt ganz wesentlich von der Umsetzung in den
einzelnen Mitgliedsländern ab." Zuständig für die Umsetzung ist das
Wirtschaftsministerium. "Der Wirtschaftsminister muss darauf achten,
dass die KonsumentInnen nicht die Kosten schultern und die
Unternehmen allein vom Nutzen der Effizienzmaßnahmen profitieren."
Die AK fordert deshalb eine verpflichtende Energieeffizienzquote von
mindestens 25 Prozent für die privaten Haushalte. Das würde bedeuten,
dass ein Viertel aller Energie-Einsparungen auch den Menschen zu gute
kommen. Nur dann können die Menschen über langfristig niedrigere
Energiekosten von der Richtlinie profitieren. "Das wäre eine
langfristige Maßnahme im Kampf gegen die Energiearmut", so Herzele.

Wesentlicher Eckpfeiler für die AK ist es, alle Energiehändler - vom
Mineralölhändler bis zum Stromlieferanten - in die Pflicht zu nehmen.
Sie müssen Energieeffizienzmaßnahmen bei allen EnergienutzerInnen
durchführen - laut Richtlinie im Umfang von 1,5 Prozent pro Jahr. Die
Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen ist mit Investitionskosten
verbunden, langfristig werden aber durch geringeren Energieverbrauch
Kosten gespart. Das trägt zur langfristigen Ressourcenschonung und zu
einer geringeren Abhängigkeit von volatilen und steigenden
Energiepreisen bei. Beispiele für Energieeffizienzmaßnahmen sind die
thermische Gebäudesanierung, Schritte, um die Öffis attraktiver zu
machen, oder Abwärmenutzung in Betrieben.

Auch in der EU-Energieeffizienzrichtlinie werden die
Mitgliedsstaaten aufgefordert, Energieeffizienzmaßnahmen gezielt in
einkommensschwachen Haushalten zu setzen. "Der Wirtschaftsminister
muss bereits im Gesetz regeln, dass arme Haushalte ein Recht darauf
haben, aus der Energiekostenfalle zu kommen", so AK-Energieexpertin
Dorothea Herzele.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:ute.boesinger@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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