- 15.06.2012, 10:00:54
- /
- OTS0077 OTW0077
RTaustria und ARGE der PatientInnenanwälte sind alarmiert:
Änderung des Bundesgesetzes für medizinische Assistenzberufe gefährdet PatientInnensicherheit.
Wiener Neustadt (OTS) - Am Dienstag, 12.06.2012, hat das
Bundesgesetz für medizinische Assistenzberufe (kurz MAB-Gesetz) den
Ministerrat passiert, was grundsätzlich vom Verband der
RadiologietechnologInnen, RTaustria, begrüßt wurde. Die ursprünglich
mit allen betroffenen Berufsgruppen (ÖÄK, RTaustria) akkordierte
Version wurde allerdings nachträglich in einigen gravierenden Punkten
verändert und darf aus Sicht von RTaustria und der
PatientenanwältInnen so nicht verabschiedet werden.
Konkret geht es um das, im §10 MAB-Gesetz, definierte Aufgabenfeld
der neuen Röntgenassistenz. Dieser wurde nachträglich die
Durchführung von CT- (Computer-Tomographie) und MR- (Magnetresonanz)
Behandlungen zugestanden. Dieser Passus wurde von RTaustria immer
dezidiert abgelehnt, da dieses Verfahren sehr komplexes Wissen
voraussetzt, das von VertreterInnen des Assistenzberufes nicht
geleistet werden kann.
Im Ministerium für Gesundheit war man aufgrund von
Fehlinformationen davon ausgegangen, dass es im Bereich der CT- und
MR-Anwendungen "einfache, bzw. standardisierte Tätigkeiten"
(vorgeschlagener Text) gibt, die von RöntgenassistentInnen ausgeführt
werden können, was aus Sicht des Berufsverbandes der
Radiologietechnologen/-technologinnen fachlich unrichtig, ist, so
Michaela Rosenblattl, Präsidentin RT Austria.
Das Ausbildungspensum der neuen RöntgenassistentInnen sieht nicht
die notwendige anatomische, pathologische, mathematische,
physikalische und gerätetechnische Vertiefung vor, wie sie im Studium
der RadiologietechnologInnen gegeben ist. Erst durch eine
qualifizierte akademische Ausbildung, wie RadiologietechnologInnen
sie absolvieren müssen, wird die Sicherheit und Qualität für
PatientInnen gewährleistet, führt Dr. Gerald Bachinger, Sprecher der
PatientInnenanwälte aus.
Mit der Forderung, Röntgen-AssistentInnen mit der Durchführung von
Aufgaben zu betrauen, die hochkomplex sind, werden die auf höchstem
Niveau ausgebildeten RadiologietechnologInnen vor den Kopf gestoßen,
deren Arbeit abqualifiziert und zugleich die Berufsaussichten dieser
Berufsgruppe nachhaltig verschlechtert. Angesichts des allseits
bekannten Kostendrucks in öffentlichen Institutionen fürchtet
RTaustria als Berufsverband massiven Qualitätsverlust durch
Preisdumping.
Allen politisch Verantwortlichen muss dabei bewusst sein, das sich
mangelnde Qualität im Gesundheitswesen auch unmittelbar auf das
Befinden und die Gesundheit der PatientInnen auswirkt.
Aus diesem Grund ist es RTaustria und den PatientInnenanwälten ein
großes Anliegen, dass die neue Röntgenassistenz keinen CT u MR in
Betrieb nehmen dürfen und beide Vertretungen fordern daher
nachdrücklich diese Aufgabe aus dem Gesetzesentwurf wieder zu
entfernen.
Rückfragehinweis:
Michaela Rosenblattl, MEd Präsidentin RTaustria Berufsverband der Radiologietechnologen/-technologinnen Österreich Johannes Gutenberg-Straße 3, 2700 Wiener Neustadt Mobil: 0043(0)664-1444061 od. 069911882357 Mail: praesident@radiologietechnologen.at Web: www.radiologietechnologen.at Facebook: www.facebook.com/RTaustria ARGE der PatientInnenanwälte Dr. Gerald Bachinger 3109 St. Pölten, Rennbahnstrasse 29 Mobil: 0676/812 15575 mailto:gerald.bachinger@noel.gv.at http://www.patientenanwalt.com/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF






