- 12.06.2012, 11:13:52
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Hundstorfer begrüßt Verschärfungen der Bestimmungen zu den Werbefahrten
Werbefahrten nun auch ins benachbarte Ausland nicht mehr möglich - gesonderte Anzeigepflicht notwendig und behördliches Verbot möglich
Wien (OTS/BMASK) - Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer
begrüßt den heutigen Beschluss des Ministerrats zur Novellierung der
Gewerbeordnung, in der auch die derzeit schon strengen Vorgaben zu
den Werbefahrten weiter verschärft werden. Die Bestimmungen der
Gewerbeordnung wurden bis jetzt dadurch umgangen, dass die
Durchführung der Veranstaltung in das benachbarte Ausland verlegt
wird und somit die österreichischen Gewerbebehörden keinen Zugriff
haben und die Veranstaltung auch nicht untersagen kann. "Solchen
Umgehungsversuchen wird nun dadurch vorgebeugt, dass das Anbieten von
Werbefahrten im Inland und das Abhalten der Veranstaltungen im
Ausland meldepflichtig werden und die Behörde somit die Möglichkeit
erhält, dieses Anbieten von Werbefahrten zu untersagen ", unterstrich
Hundstorfer. ****
Außerdem wird eine gesonderte Verwaltungsstrafbestimmung für
solche Fälle geschaffen. Hundstorfer spricht von einer deutlichen
Verbesserung für die KonsumentInnen. Hauptsächlich arglose
PensionistInnen sind immer wieder Opfer derartiger Werbefahrten. Sie
werden unter Vorgaukeln eines angeblichen Gewinnes oder weiterer
fadenscheiniger Gründe von Abzockern ins Ausland gelockt und dort
unter Druck gesetzt, bis die Betroffenen vollkommen überteuerte
Produkte - Stichwort Heizdecken und "Gesundheitsprodukte" -
erwerben. "Die Werbefahrten waren bislang ein gutes Geschäft für
Abzocker - nun haben wir einen Lückenschluss vorgenommen.
Gewerberechtlich wird diesem unlauterem Treiben nun endgültig ein
Riegel vorgeschoben", schloss Hundstorfer. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
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