- 12.06.2012, 10:30:31
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Stöger-Schönheits-OP-Gesetz: Gefahr für Patientensicherheit?
Wien (OTS) - Wegen empfundener Missstände in der kosmetischen
Chirurgie ist zurzeit ein Gesetz (ÄsthOpG) von Gesundheitsminister
Alois Stöger in Vorbereitung. Ganz offenbar war Minister Stöger aber
in der Sache schlecht beraten.
Wesentliche Missstände der kosmetischen Chirurgie, die seitens
Politik und Medien angelastet werden, gehen in Österreich auf Ärzte
der Fachgruppe plastische Chirurgie zurück: Schwere Komplikationen
als Folge vermeidbarer Vollnarkosen, OP-Verlosungen in Diskotheken an
Minderjährige, verharmlosende Darstellung von Schönheits-OPs in
TV-Seifenopern, unseriöse Werbemaßnahmen wie Preisausschreiben etc.
Anscheinend ist es der Lobby der plastischen Chirurgen bei Medien
und Politikern gelungen, Fehlverhalten von Ärzten aus den eigenen
Reihen anderen ärztlichen Fachgruppen in die Schuhe zu schieben.
Diesbezüglich wird seitens plastischer Chirurgen besonders auf
Allgemeinmedizinern herumgehackt und mangelnde Qualifikation
unterstellt.
Kürzlich musste der Präsident eines Lobbyvereins plastischer
Chirurgen, Dr. Hintringer, vor der Österreichischen Ärztekammer
zugeben, dass die von Politik und Medien empfundenen Missstände
tatsächlich von Angehörigen seiner eigenen Fachgruppe verantwortet
werden. Darüber hinaus musste er eingestehen, dass ihm kein einziger
Fall bekannt ist, in dem ein Patient bei einem kosmetischen Eingriff
durch einen Allgemeinmediziner zu Schaden gekommen wäre.
Dies verwundert nicht: Allgemeinmediziner, die
kosmetisch-chirurgisch arbeiten, absolvieren regelmäßig intensive
Zusatzausbildungen, um immer am letzten Stand der medizinischen
Technik zu sein. Plastische Chirurgen hingegen argumentieren, sie
würden während der Fachausbildung im öffentlichen Spital ausreichend
für alle kosmetischen Eingriffe ausgebildet. Faktisch ist eine
fundierte Ausbildung für Schönheitsoperationen an Privatpatienten auf
Kosten der Steuerzahler unmöglich. Selbstüberschätzung dieser Art
kann zu vermeidbaren Komplikationen führen und in herabwürdigende
Agitationen gegen Konkurrenten münden.
Vor diesem Hintergrund ist es unfassbar, wenn ausgerechnet
plastischen Chirurgen durch das neue Stöger-Gesetz erlaubt sein soll,
ohne Nachweis einschlägiger Weiterbildung alle erdenklichen
kosmetischen Eingriffe durchzuführen. Hier wäre Minister Stöger im
Sinne der Patientensicherheit aufgefordert, sich besser beraten zu
lassen.
Weitere Informationen unter http://aestheticpractitioner.org/ .
Rückfragehinweis:
Association of Aesthetic Practitioners (AAP)
E-Mail: info@aestheticpractitioner.org
Web: http://aestheticpractitioner.org/
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