- 12.06.2012, 10:05:41
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Österreichischer Medienrat fordert neues Entgegnungsrecht
Rasche Anpassung an neue Kommunikationsformen dringend notwendig
Wien (OTS/ÖJC) - Das heute gültige Entgegnungsrecht stammt noch
aus den Zeiten der Medienrechtsreform des früheren Justizministers
Christian Broda vor 31 Jahren. Damals gab es noch kein Internet, kein
Privatradio und kein Privatfernsehen, das Fax war gerade erst
erfunden.
"Das Entgegnungsrecht ist dringend unserer modernen Zeit anzupassen",
fordert der Generalsekretär des Österreichischen Medienrates des ÖJC,
Walter Bacher, in einer Aussendung. Ein aktueller Fall zeigt, dass
nach rechtskräftiger Verurteilung eines Straftäters eine Entgegnung
wegen einer Berichterstattung vor der Verurteilung veröffentlicht
werden muss, aus der die "Unschuld" des Straftäters hervorgeht.
Das sei eine Umkehrung der Fakten in der Öffentlichkeit durch die der
Medienkonsument in die Irre geführt wird. Denn, letztlich bleibt der
letzte Eindruck im Bewusstsein haften. Bacher fordert daher, dass
"eine Änderung des Entgegnungsrechtes vorgenommen wird durch die die
Veröffentlichungspflicht einer Entgegnung nach rechtskräftiger
Verurteilung wegfällt".
Rückfragehinweis:
Österreichischer Medienrat des ÖJC Walter Bacher Generalsekretär Blutgasse 3 1010 Wien T.: 01/5120031 F.: 01/982855550 www.medienrat.at office@medienrat.at
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