- 05.06.2012, 13:05:30
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Sozialministerium befürwortet keineswegs Einführung des Pflegeregress in Kärnten
Wien (OTS/BMASK) - Das Sozialministerium (BMASK) hat in der
Stellungnahme zur "Kärntner Sozialkostenbeteiligungsverordnung"
keinesfalls die Einführung des Regresses bei der Pflege in Kärnten
begrüßt, im Gegenteil, es hat die Einführung des Regresses
kritisiert, unterstreicht das BMASK in einer Aussendung. Wörtlich
heißt es in der Stellungnahme: "Zunächst ist festzuhalten, dass
sämtliche Bestimmungen, die eine Ersatzpflicht von Eltern (gegenüber
ihren volljährigen Kindern) oder Kindern eines
Mindestsicherungsempfängers normieren, einen klaren Widerspruch zur
Mindestsicherungsvereinbarung nach Art. 15a B-VG darstellen."
Das Sozialministerium bedauert also die Einführung des Regresses und
macht in seiner Stellungnahme auch Verbesserungsvorschläge, einzig
wird anerkannt, wenn schon ein Regress eingeführt wird, dass dieser
wenigstens sozial gestaffelt wird. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
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