• 05.06.2012, 12:21:32
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Präsident Reisner: Geeignetes Projekt E-Medikation grundsätzlich sinnvoll

Das aktuelle Konzept auf ELGA-Basis ist jedoch medizinisch wertlos

Wien (OTS) - "Am Projekt E-Medikation zeigen die Politiker wieder
einmal, wie man Entscheidungen im Sinne der medizinischen Versorgung
der Bevölkerung nicht herbeiführen sollte", kommentiert Dr. Christoph
Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer, die aktuelle Diskussion rund
um das Pilotprojekt E-Medikation. "So ein Projekt würde nämlich
grundsätzlich großen Sinn machen", so Präsident Dr. Reisner weiter.
"Die Gestalter scheinen aber keine Ahnung von Medizin zu haben. Das
zeigen die Details der Konzeption ganz eindeutig. Und damit wird ein
gutes Projekt bereits vor seinem Betrieb gefährdet."
Im Gegensatz zum offensichtlichen Informationsstand der
Öffentlichkeit, der Politiker und der Vertreter mancher so genannter
"Gesundheitsberufe" prüfen nämlich alle Ärztinnen und Ärzte im Rahmen
der ärztlichen Tätigkeit bereits ohne E-Medikation immer die
Wechselwirkungen von Verschreibungen. "Zu einer modernen Medizin
gehört aber auch, Wechselwirkungen in Kauf zu nehmen oder sogar im
Sinne der Therapie einzusetzen", so Präsident Dr. Reisner weiter.
"Wer das ignoriert und auch noch in ein Modell gießen möchte, der
zeigt, dass er sich in der Medizin nicht auskennt und verunsichert
die Patientinnen und Patienten."

Speicherung auf E-Card oder beim Vertrauensarzt macht Sinn

Laut Präsident Dr. Reisner bringt das derzeitige Konzept der
E-Medikation möglicherweise geringfügige Verbesserungen, jedoch in
keinem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es ließe sich aber auf
Basis der schon eingesetzten und bewährten EDV-Hilfsmittel ein
sinnvolles, zeitgemäßes E-Medikationsprojekt aufsetzen. "Dazu braucht
es aber keine ELGA als Betriebssystem, sondern lediglich eine
Adaptierung der Rahmenbedingungen, wie etwa eine Gleichschaltung der
Richtlinien für die Verschreibung von Medikamenten im Krankenhaus und
in der Niederlassung sowie eine Verpflichtung, alle Medikationen
geeignet zu erfassen, beispielsweise auf der E-Card oder beim
Vertrauensarzt." Das alles würde aus seiner Sicht ganz leicht ohne
milliardenschwere Investition in fragwürdige EDV-Projekte gehen. Man
bräuchte nur "Weichenstellungen der Gesundheitspolitiker mit Vernunft
und Weitblick".
Dass man seitens der Verantwortlichen jedoch keinen Wert auf eine
fachlich fundierte Diskussion legt, zeigt alleine schon die Tatsache,
dass die Evaluierung des Pilotprojektes E-Medikation zwar
abgeschlossen ist, ein Detailbericht aber zurückgehalten wird. "Die
in der Zusammenfassung vorgestellten "Fakten" sind widersprüchlich,
daher glaube ich die behaupteten Ergebnisse erst, wenn ich die Daten
im Detail überprüft habe", stellt Präsident Dr. Reisner klar.

Ja zur E-Medikation nur unter medizinisch sinnvollen
Bedingungen

Dass man im Bereich der Medikation viel verbessern könnte, ist aus
Sicht von Präsident Dr. Reisner selbstverständlich. Er selbst gilt
als Verfechter zahlreicher neuer, zeitgemäßer Vorschläge, die jedoch
bei der Politik bisher nicht ankommen. "Was fehlt, ist ein neuer Stil
in der Gesundheitspolitik. Es muss geprüft werden, was dem Patienten
nützt, danach einen geeigneten, möglichst kostengünstigen Weg suchen
und zwar unter Mitwirkung aller an der Medizin beteiligten
Berufsgruppen." Derzeit beugt man sich aus seiner Sicht
offensichtlich dem Diktat irgendwelcher medizinfremder
Interessensvertretungen, beispielsweise aus der EDV-Industrie.
Die Haltung der NÖ Ärztekammer aus Sicht von Präsident Dr. Reisner
ist daher klar: "Ein klares nein zur E-Medikation in der jetzigen
Form, obwohl es ein sinnvolles und dringend notwendiges Projekt
wäre." Ein ja zur E-Medikation aus Sicht der NÖ Ärztekammer wird erst
dann zu vernehmen sein, wenn die Daten so nahe am Patienten wie
möglich gespeichert werden (also nicht im System ELGA, sondern
beispielsweise auf der E-Card), wenn alle Medikamente samt Verordnung
und Abgabequittierung gespeichert werden (Verpflichtung), wenn von
einem Arzt die bewusst akzeptierten (unvermeidbare) Wechselwirkungen
bei weiteren Prüfungen keine Warnungen auslösen, wenn alle
Medikamente, auch die nicht rezeptpflichtigen, lückenlos erfasst
werden, wenn ausgereifte und getestete Software sowie durchdachte
"Prozesse" sichergestellt sind und ein vollständiger Ersatz aller
durch die E-Medikation indizierter Kosten (laufend und einmalig)
sichergestellt beziehungsweise gegeben ist.

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Ärztekammer für Niederösterreich
Michael Dihlmann
Tel.: 0664/144 98 94
mailto:[email protected]
www.arztnoe.at

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